Grundwassermonitoring

Grundwasserme߳telle
Foto: BML

Wie erfolgt die Überwachung der Grundwasserqualität und welche Kosten entstehen dabei?

Die Durchführung der Überwachungsprogramme erfolgt bundesweit nach einheitlichen Vorgaben, rechtsverbindliche Basis hierfür ist das Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.F. (WRG) mit Details dazu in der Gewässerzustands-Überwachungsverordnung (GZÜV, BGBl. 479/2006 i.d.g.F.). Mit diesen rechtlichen Vorgaben wird gleichzeitig auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EGumgesetzt.

Hinsichtlich Überwachung werden grundsätzlich 3 Arten von Überwachungsprogrammen mit unterschiedlichen Zielsetzungen unterschieden:

  1. Überblicksweise Überwachung (§ 59e WRG)

Diese gewährleistet einen zusammenhängenden und umfassenden Überblick über den Zustand der österreichischen Gewässer und ist zumindest im 1. Jahr eines 6 jährigen Beobachtungszyklus durchzuführen. Weitere Ziele sind die Bewertung langfristiger Veränderungen der natürlichen Gegebenheiten sowie langfristiger Veränderungen aufgrund ausgedehnter menschlicher Tätigkeiten.

Für Grundwasser wird die überblicksweise Überwachung in allen Grundwasserkörpern (136) durchgeführt und umfasst 2016 Messstellen, was einem Verhältnis von einer Messstelle pro rd. 40 km² der österreichischen Staatsfläche entspricht.

Dabei ist ein vorgegebener umfangreicher Satz an Parametern (z.B. Sauerstoffgehalt, pH-Wert, Wasserhärte, Nitrat, Sulfat, Arsen, Blei, Quecksilber, CKW, Pestizide etc.) zumindest dreimal zu messen.

Im Anschluss an diese Überblicksweise Beobachtung folgen zur laufenden Kontrolle der Qualität der Grundwässer 5 weitere Jahre der Überprüfung im Sinne von Wiederholungsbeobachtungen. Dabei ist jeder Grundwasserkörper im Bundesgebiet zumindest einmal jährlich zu untersuchen, sofern es keine Qualitätsprobleme gegeben hat.

2. Operative Überwachung (§ 59f WRG)

Eine operative Überwachung wird in Grundwasserkörpern durchgeführt, wenn die Gefahr der Nichterreichung des guten Zustandes besteht. Der Parameterumfang orientiert sich an der jeweiligen Belastungssituation, wobei ein gesetzlicher Mindestumfang von 2 Messungen jährlich vorgegeben ist. In Österreich werden derartige Gebiete in der Regel viermal jährlich untersucht, um die Entwicklung von begleitenden Sanierungsmaßnahmen besser beobachten zu können.

3. Überwachung zu Ermittlungszwecken (§ 59g WRG)

Diese erfolgt anlassbezogen und obliegt als Aufgabe der Gewässeraufsicht den Bundesländern.

Was kosteten diese Überwachungsprogramme?

Bereits seit 1991, also 9 Jahre vor Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000),  wurden in Österreich flächendeckend die Grundwasservorkommen in vergleichbarer Weise untersucht. In der Zwischenzeit liegen auf der Datenbank des Umweltbundesamtes über 8 Millionen Einzeldaten von Wasserinhaltsstoffen über einen 20-jährigen Zeitraum vor, die unsere Grundwasservorkommen und deren qualitative Entwicklung beschreiben. Von 1990 bis 2010 sind dafür  insgesamt Kosten von ca. 54 Millionen Euro  angefallen, wobei die Leistungen (Probenahme und Analytik) öffentlich ausgeschrieben wurden.