Pestizide im Grundwasser
Was sind Pestizide und wie bzw. in welchen Konzentrationen gelangen diese in das Grundwasser?
Als Pestizide oder Pflanzenschutzmittel (PSM) werden chemische Substanzen bezeichnet, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen schützen, indem sie diese abtöten, vertreiben oder in Keimung, Wachstum und Vermehrung hemmen. Unterteilt werden Pestizide je nach ihren Zielorganismen u. a. in Insektizide (gegen Insekten), Fungizide (gegen Pilze) oder Herbizide (gegen Unkraut). PSM sind in der Regel Formulierungen aus einem oder mehreren Wirkstoffen und Beistoffen. Der Wirkstoff ist die aktive Komponente, die den Schaderreger bekämpft. Beistoffe sorgen u. a. dafür, dass PSM einfach zu handhaben, gut auszubringen und lagerstabil sind.
Durch die Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln können verschiedene Substanzen bzw. deren Abbauprodukte, sogenannte Metaboliten, ähnlich wie Nitrat über Auswaschungsprozesse in das Grundwasser gelangen. Ungünstige Wirkstoffeigenschaften (z.B. hohe Wasserlöslichkeit, hohes Versickerungspotential, lange Halbwertszeit) in Kombination mit hohen Niederschlägen und durchlässigen Bodentypen können zu Einträgen in das Grundwasser führen. Daher ist für Pflanzenschutzmittel ein umfassendes Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung für die Zulassung ist die Minimierung des Risikos für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.
Erst Anfang bis Mitte der 1980er-Jahre erlangte man Kenntnis vom Auftreten pestizider Wirkstoffe im Grundwasser. Nach dem Bekanntwerden solcher Belastungen wurden schwerpunktmäßig in verschiedenen Regionen Untersuchungen durchgeführt, vor allem dort, wo Verunreinigungen am ehesten vermutet wurden. Nunmehr wird bereits eine Fülle von bekannten Pestiziden und deren Metaboliten im Rahmen des Messprogramms der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV, BGBl. II Nr. 479/2006 idgF) laufend beobachtet bzw. auch neu eingesetzte Wirkstoffe in eigenen Sondermessprogrammen schwerpunktmäßig untersucht und bei Notwendigkeit in weiterer Folge in das reguläre GZÜV-Programm integriert.
Der aktuelle Grenzwert für Pestizide und relevante Metaboliten ist sowohl in der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW, BGBl. II Nr. 98/2010 idgF) als auch in der Trinkwasserverordnung (TWV; BGBl. II Nr. 304/2001 idgF) mit 0,1 μg/l festgelegt. Für nicht relevante Metaboliten werden Aktionswerte für Trinkwasser festgelegt, die mittels Erlass vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz veröffentlicht werden. So wurden mit Erlass vom 26.11.2010 sowie weiteren Änderungen und Ergänzungen, zuletzt vom 22.12.2017, für die Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch Aktionswerte für 21 Metaboliten von 13 PSM-Wirkstoffen substanzspezifisch im Bereich von 0,3 bis 3,0 μg/l festgesetzt.
Im Untersuchungszeitraum 2014-2016 wurden im Rahmen der GZÜV insgesamt 134 verschiedene Parameter (Wirkstoffe bzw. Metaboliten) untersucht. Der Anteil an Überschreitungen des Vorsorgegrenzwertes von 0,1 μg/l bzw. der geltenden Aktionswerte lag bei nur 0,52 %, bezogen auf die Gesamtanzahl aller Untersuchungen (176.044).
Desethyl-Desisopropylatrazin ist jener PSM-Parameter, für den die weitaus meisten Schwellenwertüberschreitungen zu verzeichnen sind. Bei Desethyl-Desisopropylatrazin handelt es sich um einen Metaboliten der zweiten Generation, der beim Abbau von Chlortriazinen entsteht und dessen Herkunft vorrangig auf das Totalherbizid Atrazin zurückzuführen sein dürfte. Der Einsatz des Wirkstoffes ist bereits seit 1995 verboten. Dennoch werden Atrazin und weitere Atrazin-Abbauprodukte wie beispielsweise Desethylatrazin nach wie vor im Grundwasser gefunden. Wie in den Grafiken ersichtlich, sind die Überschreitungen des Schwellenwertes seit dem Anwendungsverbot stark gesunken. Im Jahr 2016 wurden noch an 1,0 % der Messstellen für Atrazin sowie an 1,2 % für Desethylatrazin Schwellenwertüberschreitungen festgestellt.