Abwasseremissionsverordnung Salzherstellung

Speisesalz auf einem blauen Teller
Foto: BML / Rita Senftner

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Steinsalz und von allen anderen mit diesem vorkommenden Salzen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Die Methodenvorschriften dieser Verordnung wurden gemeinsam mit den Methodenvorschriften anderer zahlreicher Verordnungen in der Methodenverordnung Wasser, BGBl. II Nr. 129/2019 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2019, zusammengefasst.

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