Abwasseremissionsverordnung Edelmetalle und Quecksilber
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Edelmetallen sowie aus der Herstellung von Quecksilbermetall eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Mit der Novelle zur AEV Edelmetalle und Quecksilber (BGBl. II Nr. 373/2021) wurden die BVT-Schlussfolgerungen für die Nichteisenmetallindustrie (BAT conclusions for the non-ferrous metals industries) national umgesetzt.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.