Abwasseremissionsverordnung Wasch- und Reinigungsmittel
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Seifen, Wasch-, Putz- und Pflegemitteln eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.