Abwasseremissionsverordnung Schmier- und Gießereimittel

Sondermüll
Foto: BML / UBA/Gröger

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Schmier- und Gießereimitteln eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.

Downloads

Weiterführende Informationen