Abwasseremissionsverordnung Pharmazeutika
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Arzneimitteln und Kosmetika und deren Vorprodukten eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.