Abwasseremissionsverordnung Pharmazeutika

Medikamente in einer Tagesbox
Foto: BML / Rita Senftner

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Arzneimitteln und Kosmetika und deren Vorprodukten eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.

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