Abwasseremissionsverordnung Kleb- und Anstrichstoffe
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Klebstoffen, Druckfarben, Farben und Lacken sowie Holzschutz- und Bautenschutzmitteln eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.