Abwasseremissionsverordnung Chlor-Alkali-Elektrolyse
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Chlor-Alkali-Elektrolyse eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Mit Verordnung BGBl. Nr. 672/1996 wurden Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik für Einleitungen von Abwasser aus der Chlor-Alkali-Elektrolyse definiert.
Die mit BGBl. II Nr. 59/2017 veröffentlichte Änderung der Abwasseremissionsverordnung Chlor-Alkali-Elektrolyse verfolgt das Ziel der Umsetzung der mit Durchführungsbeschluss der Kommission ergangenen BVT-Schlussfolgerungen. Grundlage dafür ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (im Folgenden: IE-Richtlinie). Die Novelle, BGBl. II Nr. 59/2017, ist am 14. März 2017 in Kraft getreten.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.