Abwasseremissionsverordnung Abfallbehandlung
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der physikalisch-chemischen oder biologischen Abfallbehandlung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Mit der Novelle zur AEV Abfallbehandlung (BGBl. II Nr. 241/2023) wurden die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (BAT waste treatment) national umgesetzt.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.