Abwasseremissionsverordnung Abfallbehandlung

Müllverbrennungsanlage
Foto: BML / UBA/Gröger

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der physikalisch-chemischen oder biologischen Abfallbehandlung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Mit der Novelle zur AEV Abfallbehandlung (BGBl. II Nr. 241/2023) wurden die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (BAT waste treatment) national umgesetzt.

Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.

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