Umsetzung Impulsprogramm Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Investitionsförderung ab 01.01.2024
Mit der Umsetzung des Impulsprogramms Landwirtschaft werden ab 2024 jährlich 90 Millionen Euro zusätzliche Bundes- und Landesmittel für die Landwirtschaft bereitgestellt. Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Baustein zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft dar.
Dazu wurde ein Änderungsantrag für den GAP-Strategieplan 2023–2027 (GSP) erarbeitet, der noch im Jahr 2023 der Europäischen Kommission vorgelegt wurde.
Landwirtschaftliche Investitionsförderung
Ein wesentlicher Bestandteil des Impulsprogramms betrifft die Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe. Durch die Erhöhung um 64 Millionen Euro werden Investitionen in besonders tierfreundliche Haltungssysteme sowie spezifische Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung unterstützt.
Konkret werden für Investitionen in besonders tierfreundliche Haltungssysteme sowie bestimmte Investitionen im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung die anrechenbaren Gesamtkosten von ursprünglich 400.000 auf 500.000 EUR erhöht.
Davon profitieren ab 1. Jänner 2024 Antragstellerinnen und Antragsteller folgender Fördergegenstände:
- Fördergegenstand 1: "Stallbau besonders tierfreundlich"
- Fördergegenstand 10: "Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen"
- Fördergegenstand 11 - Arbeitspaket "Güllebehandlung und Ausbringung"
HinweisHinweis
Wichtige Informationen für Förderwerber:
Förderanträge können ab dem 01.01.2024 unter den geänderten Bedingungen gestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Änderungen vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission gelten.
Weiterführende Informationen
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Förderinfo & Sonderrichtlinien
Hier finden Sie Informationen zur Einreichung von Förderanträgen und links in der Navigation relevante Sonderrichtlinien. -
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