Nationale GAP-Umsetzung im Ministerrat beschlossen

Grünlandfläche mit Windrad
Foto: BML / Alexander Haiden

Ab 2023 startet die Europäische Union in eine neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Das dafür notwendige nationale Gesetzespaket wurde am 27. April im Ministerrat beschlossen. Damit geht die nationale GAP-Umsetzung in die Zielgerade.

Die GAP bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit der österreichischen Bäuerinnen und Bauern in den kommenden fünf Jahren. Nach einem breiten Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des GAPStrategieplans und intensiven Verhandlungen wurde heute das dafür notwendige Gesetzespaket zur nationalen Umsetzung im Ministerrat beschlossen .Als eines der ersten Länder der EU behandelt Österreich die GAP im Parlament und schafft damit Planungssicherheit in einer Zeit, in der das Thema Versorgungssicherheit zusehends im Mittelpunkt steht.

Wir machen Tempo bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik – Bäuerinnen und Bauern müssen wissen, was sie in den kommenden Jahren erwartet. Damit sie auch weiterhin für das Essen auf unser aller Teller sorgen können, brauchen sie auch die richtigen Voraussetzungen. So schaffen wir Planungssicherheit zur Versorgungssicherheit.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger

Das bringt die GAP

Einen besonderen Fokus legen die GAP und der nationale Strategieplan auf die Einkommenssicherung, die Diversifizierung und weitere Professionalisierung der Betriebe, die Stärkung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz sowie auf die Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Hier ein kurzer Überblick, was die GAP bringen wird:

  • Sie unterstützt mit jährlich rund 1,8 Milliarden Euro die Stabilität der heimischen Land- und Forstwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums.
  • Insgesamt mehr EU-Mittel als bisher für die Landwirtschaft (+ 35 Millionen Euro in der gesamten Periode).
  • Weiterhin Unterstützung in Form von Direktzahlungen - Erhaltung der flächendeckenden Landwirtschaft.
  • Ausgleichzulage abgesichert und zusätzlich gestärkt - Förderung für das Berg- und benachteiligte Gebiet können weiter vergeben und damit die einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden.
  • Nachhaltige Landwirtschaft wird weiter unterstützt deutlich mehr als 40 Prozent der gesamten Leistungsabgeltungen sind klimarelevant.
  • Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird ausgebaut und das Budget um 25 Prozent (125 Mio. Euro pro Jahr) erhöht – es stehen somit rund 574 Mio. Euro pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung.
  • Das Bio-Budget beträgt rund 550 Millionen Euro pro Jahr.
  • Stärkung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte – rund 3 Prozent werden für die nächsten Generationen für konkrete Unterstützungen zweckgewidmet.
  • Unterstützung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme und teilweise Abgeltung der damit verbundenen Mehrkosten.
  • Investitionsfördersatz wurde für besonders tierwohlfreundliche Stallungen auf 35 Prozent bei Schwein und Pute erhöht, keine Förderung von Neubauten auf Basis des gesetzlichen Mindeststandards mehr wie etwa Vollspaltensysteme.
  • LEADER als zentrale Maßnahme für die Regionen wird gestärkt.