GAP 2023: Der österreichische Weg ist gesichert

Grünland
Foto: BML / Alexander Haiden

Die EU-Agrarministerinnen und -minister haben heute  im Rahmen des Landwirtschaftsrates in Luxemburg die Ergebnisse des "Supertrilogs" vom vergangenen Freitag bestätigt. Damit stehen nun nach zähen Verhandlungen zwischen EU-Ratspräsidentschaft,  EU-Parlament und  EU-Kommission die Grundpfeiler der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 fest.

 Künftig soll mehr Geld in Umwelt und Klimaschutz investiert werden. Der heutigen Einigung sind monatelange intensive Verhandlungen vorangegangen, die mehrfach ergebnislos abgebrochen werden mussten. Im EU-Haushalt für 2021-2027 stehen rund 31 Prozent, das sind knapp 378,5 Milliarden Euro für die Agrarpolitik zur Verfügung. "Das gibt unseren Bäuerinnen und Bauern die Planungssicherheit, die sie so dringend brauchen. Wir haben auch dafür gesorgt, dass die Finanzmittel für Österreich aus Brüssel nicht weniger, sondern mehr werden", freut sich Köstinger. "Damit können wir unsere Position als der 'Feinkostladen Europas' weiterhin ausbauen", so die Landwirtschaftsministerin. 

Österreichs Weg ist gesichert

Abgesichert wurde die Ländlichen Entwicklung der 2. Säule und der damit verbundenen Erfolgsprogramme wie Agrarumweltprogramm, Ausgleichszulagen, Bio-Programme oder Tierwohlprogramme.

Mehr Geld steht auch für Klima- und Umweltschutz bereit: 25 Prozent fließen in Öko-Regelungen. Die Zweck-Widmung sieht mehr als 72 Milliarden Euro für Klima- und Umweltleistungen in der ersten Säule vor. Auch werden wesentliche Umwelt- und Klimaleistungen der Ländlichen Entwicklungen in der zweiten Säule  bei den Öko-Regelungen anerkannt.

Österreich ist seit Jahren mit dem Agrarumweltprogramm Vorreiter in ganz Europa. 80 Prozent der heimischen Landwirte nehmen an diesem Umweltprogramm teil. Durch diese Vorreiterrolle konnte Österreich auch in den Verhandlungen wichtige Impulse setzen und die verstärkte Berücksichtigung der 2. Säule bei der Umweltambition durchsetzen.

Die Basiszahlungen auf Almflächen können wie bisher differenziert werden, damit kann das abgestimmte Modell zur Unterstützung der kleinstrukturierten Landwirtschaft fortgesetzt werden.

Österreichs Position setzte sich durch

 Bereits bestehende Konditionalität bei Umweltanforderungen in der ersten Säule werden erweitert. In Bezug auf die Verteilung der Direktzahlungen konnte man sich auf eine verpflichtende Umverteilungszahlung von zehn Prozent einigen. Bei der sozialen Dimension konnte man sich auf einen gangbaren Kompromiss verständigen. Sanktionierungen bzw. Kürzungen der GAP-Zahlungen werden ausschließlich aufgrund von Urteilen bzw. Bescheiden der für Arbeitsrechte zuständigen Gerichte und Behörden vorgenommen.

Hinsichtlich des Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischer Zustand (GLÖZ Standard 8 und 9) konnte Österreich eine wichtige Forderung durchsetzen. Das betrifft die Fruchtfolge bzw. Anbaudiversifizierung und die nichtproduktiven Flächen im Ackerland. Betriebe bis zu 10 ha Ackerfläche sind von diesen Standards ausgenommen und von mehr Bürokratie in diesem Punkt befreit.

„Es war wirklich höchste Zeit für diese Einigung. Es braucht diese GAP-Reform, um die Landwirtschaft zukunftsfit und klimafit zu machen. „Österreich lebt seit Jahrzehnten vor, wie kleinstrukturierte Familienbetriebe am heimischen und internationalen Markt erfolgreich sind. Es ist kein Zufall, dass wir Bio-Weltmeister“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Wie geht es weiter?

  • Mit der politischen Einigung auf Europäischer Ebene sind die Voraussetzungen für die Finalisierung des nationalen GAP-Strategieplans bis Ende 2021 geschaffen worden.
  • Auf EU Ebene bedarf es noch der formellen Annahme  im Plenum des Europäisches Parlaments. Dies wird voraussichtlich im September/Oktober 2021 erfolgen.
  • Somit sollte es möglich sein, dass Österreich seinen GAP-Strategieplan wie geplant Ende des Jahres 2021 bei der Kommission einreichen kann.
  • Die Europäische Kommission wird die von den Mitgliedstaaten eingereichten Strategiepläne im Laufe des Jahres 2022 genehmigen. Die Umsetzung erfolgt ab 1.Jänner 2023.