Früheres Aus für die dauernde Anbindehaltung bei Rindern

Kühe im Stall
Foto: BML / Paul Gruber

Die sogenannte "dauernde" Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich seit vielen Jahren gesetzlich verboten. In früher errichteten Stallungen ist sie in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt. 

Die AMA-Marketing beschloss in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den Vertretern der Landwirtschaft und der Lebensmittelkette zwei Schritte zu einem früheren Umstieg:

  1. So wurde im Sommer durch das Fachgremium eine Weiterentwicklung des Gütesiegels für Milch und Milchprodukte beschlossen: Das heißt, ab 1. Jänner 2024 wird es keine dauernde Anbindehaltung auf AMA-Gütesiegel Milchviehbetrieben mehr geben.

    Das bedeutet, dass Milch und Milchprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftig nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen.
  2. Nun setzt die AMA-Marketing den zweiten Schritt: Im Fachgremium Frischfleisch erfolgte die Einigung auf das Ende der dauernden Anbindehaltung bei allen Rindern im AMA-Gütesiegel-Programm, ebenfalls ab 1. Jänner 2024. Dies betrifft ca. 10-15 Prozent der insgesamt rund 8.500 Betriebe, die diese Ausnahme noch in Anspruch nehmen.

    Das bedeutet, dass künftig auch Rindfleisch und Rindfleischprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftig nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen.
„Die dauernde Anbindehaltung von Rindern ist bei Neubauten schon lange verboten. Für bestehende Ställe gibt es im Tierschutzgesetz noch Ausnahmen, die 2030 auslaufen. Mit der Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels für Milchküche im Sommer hat die AMA-Marketing den ersten Schritt gesetzt, um die Betriebe zu einem früheren Umstieg zu motivieren. Jetzt folgt der zweite Schritt: Die Bestimmungen werden für alle Rinder-Betriebe mit AMA-Gütesiegel vereinheitlicht und gelten damit auch für Rindfleisch“

(Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig)

Regionale Produkte heben sich damit einmal mehr von Produkten aus dem Ausland ab. Dieser Schritt ist für die heimische Landwirtschaft aber nicht einfach. Um die Bäuerinnen und Bauern auf diesem Weg zu unterstützen, erlässt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eine Sonderrichtlinie für ein Investitionsprogramm:

Ziel ist, Betriebe, die bis zu 2 Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen – also bis Ende 2027 – finanziell zu unterstützen. Dafür stehen 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Der Start folgt Anfang 2023.

„Mit der früheren Beendigung der dauernden Anbindehaltung bei Milch und nun auch Rindfleisch macht die AMA einen weiteren Schritt Richtung mehr Tierschutz, den ich sehr begrüße. Kühe bewegen sich viel und haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Die dauernde Anbindehaltung nimmt darauf keinerlei Rücksicht, darum haben wir deren Ende im Tierschutzgesetz festgeschrieben. Es freut mich, dass nun durch die Entscheidung der AMA mehr und mehr Betriebe noch früher aussteigen. Wichtig ist, dass sie dabei unterstützt werden. Denn für eine zukunftsfeste Landwirtschaft, die für Mensch, Tier und Umwelt arbeitet, müssen wir eine Brücke bauen. Das Investitionsprogramm von Landwirtschaftsminister Totschnig leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“

(Tierschutzminister Johannes Rauch)

Sebastian Auernig, Obmann Rinderzucht Austria meint, dass das endgültige Aus im Rahmen des AMA-Gütesiegels für die dauernde Anbindehaltung ein Zeichen an die Konsumentinnen und Konsumenten ist. Für die betroffenen Betriebe brauche es jetzt Unterstützungsmaßnahmen und Hilfestellungen, die zu Lösungen führen, um eine weitere Bewirtschaftung der Betriebe zu ermöglichen.

Georg Strasser, Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses erläutert, dass jede Bäuerin und jeder Bauer von mehr Tierwohl profitiere. Denn nur ein gesundes Tier sei auch ein leistungsfähiges Tier. Das Ende der Ausnahmen bei der dauernden Anbindehaltung im AMA-Gütesiegel sei ein wichtiger Schritt für die Rinderhaltung und festige Österreichs weltweite Vorreiterrolle beim Tierwohl.

„Dass das Aus für die dauerhafte Anbindehaltung von Rindern im AMA-Gütesiegel-Programm per 1.1.2024 nicht nur für Milch und Milchprodukte, sondern auch für den Fleischbereich gelten soll, war ein logischer Schritt im Sinne der einheitlichen Qualität. Wichtig ist, dass rinderhaltende Betriebe, die mitziehen und umrüsten, eine Abnahmegarantie für weitere 24 Monate erhalten. Da Umbauten für die betroffenen Bauernhöfe meist mit einem herausfordernden Kostenaufwand verbunden sind, braucht es dringend ein entsprechend ausgestattetes Sonderinvestitionsprogramm. Auch im Sinne der Versorgungssicherheit müssen wir möglichst viele Bauernhöfe dabei unterstützen, ihre Ställe in der erforderlichen Zeit umbauen zu können. Wichtig ist, dass auch die Konsumenten beim Einkauf mitziehen und sich für das hohe heimische Tierwohl-Niveau entscheiden“

(Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger)