Landwirtschaft Totschnig: Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels für alle Rinder-Betriebe

Früheres Aus für dauernde Anbindehaltung, ab 2024 einheitliche Regeln für Milch- und Rindfleischprodukte von AMA-Betrieben – Totschnig unterstützt Betriebe mit Investitionsprogramm

Die sogenannte „dauernde“ Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich bei Neubauten schon lange verboten. Für bestehende Ställe sieht das Tierschutzgesetz eine Übergangsfrist bis 2030 vor. „Die AMA-Marketing hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft und der Lebensmittelkette zwei Maßnahmen zu einem früheren Umstieg gesetzt. Die im Sommer beschlossene Weiterentwicklung des AMA Gütesiegels für Milchküche war der erste Schritt, jetzt setzt die AMA Marketing gemeinsam mit der Branche den zweiten: Im Fachgremium wurde beschlossen, dass die Bestimmungen für alle Rinder-Betriebe im AMA-Programm vereinheitlicht werden. Das bedeutet, dass ab 1.1.2024 sowohl Milch- als auch Rindfleischprodukte mit dem AMA Gütesiegel nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Laut AMA-Marketing Schätzungen nehmen noch ca. 10-15% der insgesamt rund 8.500 Betriebe die Ausnahme in Anspruch. „Österreich gehört zu den Ländern mit den höchsten Tierwohlstandards. Durch die Weiterentwicklung des Gütesiegels bauen wir unsere Vorreiterrolle weiter aus und werten das AMA-Programm auf. Dieser Schritt ist für die heimische Landwirtschaft aber nicht einfach. Darum schnüre ich ein Investitionsprogramm, um Betriebe, die bis Ende 2027 umsteigen, zu unterstützen“, so Totschnig. Ziel ist, Betriebe, die bis zu 2 Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen – also bis Ende 2027 – finanziell zu unterstützen. Dafür stehen 30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Der Start folgt Anfang 2023.