Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete
Steilflächen, Höhenlage, ungünstiges Klima und abgeschiedene Lage - Bauern wirtschaften hier unter erschwerten Produktionsbedingungen
Die Betriebe in diesen Regionen sind mit denen in sogenannten Gunstlagen nicht wettbewerbsfähig. Sie erhalten daher zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die ihnen aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen eine Ausgleichszulage. Damit soll die Fortführung der Landwirtschaft bzw. die Erhaltung der Kulturlandschaft und damit die Besiedlung und Infrastruktur auch in diesen Regionen für zukünftige Generationen gesichert werden.
Die als „Benachteiligte Gebiete“ bezeichneten Regionen umfassen je nach Art ihrer Erschwernis im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung die „Berggebiete“, die „Sonstigen Benachteiligten Gebiete“ („Zwischengebiete“) und die Gebiete mit spezifischen Nachteilen („Kleine Gebiete“). Das Benachteiligte Gebiet umfasst rund 80 % der Landesfläche Österreichs, wobei allein 70 % der österreichischen Katasterfläche auf das Berggebiet entfallen. Bezogen auf die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche in Österreich liegen etwas mehr als 50 % im Berggebiet, 6 % im Sonstigen Benachteiligten Gebiet und 8 % im Kleinen Gebiet.
Die von der Europäischen Union gemäß ELER-Verordnung verpflichtend vorgeschriebene Neuabgrenzung des sogenannten „Sonstigen benachteiligten Gebietes“ wurde nach einem intensiven Vorbereitungsprozess in Österreich im Jahr 2019 abgeschlossen und im Rahmen einer Programmänderung offiziell von der EU genehmigt.
Die neue Gebietskulisse ist aus der Karte, die im Downloadbereich angeboten wird, ersichtlich.
Berggebiete
Die Landwirtschaft im Berggebiet hat in Österreich eine große regionale, soziale und volkswirtschaftliche Bedeutung, da der überwiegende Teil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe dort wirtschaftet und damit zur Erhaltung und Pflege dieses Lebensraumes einen entscheidenden Beitrag leistet. Die Arbeit dieser Betriebe ist auch die Basis für den Fremdenverkehrs- und Freizeitsektor, der einen nicht unwesentlichen Anteil des österreichischen Bruttoinlandsproduktes ausmacht.
Die Milchvieh- und Rinderhaltung stellen die für die Betriebe des Berggebietes mit Abstand wichtigsten Produktionsbereiche dar, wobei die Betriebe mit höchster Erschwernis oft fast ausschließlich von diesen Bereichen – neben der Forstwirtschaft – abhängig sind. Die zunehmende Ausrichtung auf die Grünlandnutzung hat dazu geführt, dass der Ackerbau seine frühere Bedeutung zur Selbstversorgung der bäuerlichen Familie immer mehr verloren hat.
Die Almen bedecken rund 12 % der österreichischen Gesamtkatasterfläche und verdeutlichen damit ihre große raumwirtschaftliche, ökonomische und ökologische Bedeutung für Österreich. Die Beweidung der Almen erweitert die Futtergrundlage des Heimbetriebes, Heimflächen können dadurch in einem größeren Ausmaß zur Winterfuttergewinnung genutzt werden, wodurch die Haltung eines höheren Viehbestandes und damit eine bessere ökonomische Grundlage des Betriebes ermöglicht wird.
Leider ist nicht zu übersehen, dass die Milchwirtschaft sich zunehmend in günstigere Regionen des Berggebietes verlagert, eine Tendenz, die seit dem Auslaufen der Milchkontingentierung an Schubkraft gewinnt. Es bleibt zu hoffen, dass es gelingt, durch entsprechende Initiativen im Bereich der Vermarktung von Milchprodukten, durch vermehrte Schaffung sonstiger Einkommensmöglichkeiten und entsprechender Förderungen den schwer arbeitenden Bergbauernbetrieben nachhaltig zufriedenstellende Einkommensmöglichkeiten zu ermöglichen. Aufgrund der großen Bedeutung der Berggebiete in diesem Land ist nämlich die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung in diesen Gebieten eine Schlüsselaufgabe für die Erhaltung der österreichischen Kulturlandschaft.
Sonstige benachteiligte Gebiete und Kleine Gebiete
Während die Gemeinden des Sonstigen benachteiligten Gebietes weitgehend keine größeren zusammenhängende Regionen bilden und häufig durch Übergangslagen geprägt sind, wird das Kleine Gebiet am stärksten durch die Hügellagen der Südoststeiermark gekennzeichnet, wo die auffallend kleinbetriebliche Struktur sich in einer ausgeglichenen Aufteilung auf die verschiedenen Produktionszweige widerspiegelt.
Generell lässt sich feststellen, dass aufgrund der klimatischen Voraussetzungen im Westen die Grünlandwirtschaft (Milchvieh- und Rinderhaltung) und gegen Osten hin aufgrund der geringeren Niederschlagsmengen der Ackerbau eine dominierende Rolle einnimmt.
Rechtlicher Rahmen
Den rechtlichen Rahmen für die Festlegung der benachteiligten Gebiete setzt weiterhin die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (AZ) für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete erfolgt gemäß Artikel 71 (Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete) der Verordnung (EU) 2021/2115 im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027.