Wasser und Gewässerschutz im Agrarumweltprogramm

Gülleausbringung mit Injektor bringen Gülle in 1 cm Tiefe
Foto: BML / LFZ/Buchgraber

Im GAP-Strategieplan wurden aufgrund der Stärken/Schwächen/Chancen/Risiko-Analyse der fachliche Bedarf „Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes“ abgeleitet. Im Agrarumweltprogramm werden umfassende Maßnahmen zur Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserqualität angeboten und diesbezügliche Leistungen abgegolten.

Über die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung hinausgehend und zur Unterstützung der in der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele zum Gewässerzustand werden folgende Maßnahmen angeboten:

  • Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (Verzicht auf Grünlandumbruch, Einhaltung von Auflagen zur Anbaudiversifizierung und damit verbundenen Fruchtfolgewirkungen, Anlage von Biodiversitätsflächen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, zusätzliche Bewirtschaftungsweisen mit positiver Umweltwirkung, Erhaltung von Landschaftselementen)
  • Biologische Wirtschaftsweise (Einhaltung der EU-Bio-Verordnung, Verzicht auf Grünlandumbruch, Einhaltung von Auflagen zur Anbaudiversifizierung und damit verbundenen Fruchtfolgewirkungen, Anlage von Biodiversitätsflächen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, zusätzliche Bewirtschaftungsweisen mit positiver Umweltwirkung, Erhaltung von Landschaftselementen)
  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (Verzicht auf betriebsfremde, stickstoffhaltige Düngemittel, Verzicht auf flächig ausgebrachte Pflanzenschutzmittel auf Grünland- und Ackerfutterflächen)
  • Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
  • Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
  • Erosionsschutz Acker
  • Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
  • Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
  • Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
  • Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
  • Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
  • Almbewirtschaftung (extensive Bewirtschaftung von Almen, Verzicht auf die Ausbringung almfremder Gülle und Jauche, Verzicht auf Verfütterung von almfremdem Grünfutter und Silage, ausschließlicher Einsatz von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln)
  • Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker (verminderte Düngungsintensität, Datenerhebung, Aufzeichnung, Bilanzierung, Weiterbildung, Bodenproben, Verzicht auf ausgewählte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, stickstoffreduzierte Fütterung)
  • Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (Verzicht auf regelmäßigen Umbruch und anschließender Neueinsaat von Mischungen für vielschnittverträgliche und ertragsbetonte Grünlandbestände, biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung für artenreiche Grünlandbestände, Hangneigung < 18 %)
  • Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft (Auflagen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Gebietskulisse Graz bis Bad Radkersburg)

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