1,1 Milliarden Euro für Österreichs nachhaltig produzierende Landwirtschaft

Traktor beim Stoppelsturz
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt ab 21. Dezember 2023 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus.
Zusätzliche Leistungsabgeltung gibt es ab 2024 durch das Impulsprogramm für die Landwirtschaft.
 

Am 21. Dezember werden durch die AMA 1,1 Milliarden Euro für Österreichs Landwirtschaft ausbezahlt. Österreich ist eines der wenigen Länder in der EU, wo dies gelungen ist.

„Die AMA hat hier großartige Arbeit geleistet und sich erneut als verlässlicher Partner der Bäuerinnen und Bauern bewiesen“, betont Minister Norbert Totschnig.

Basis dieser Auszahlungen ist der gemeinsam mit der EU-Kommission umgesetzte Österreichische GAP-Strategieplan 2023-2027.

Die Umsetzung der neuen GAP-Periode ab 2023 hat sowohl unsere bäuerlichen Familienbetriebe als auch die Verwaltung vor neue Herausforderungen gestellt. Trotzdem ist es gelungen, die Leistungsabgeltungen zeitgerecht und wie gewohnt noch im laufenden Antragsjahr auszuzahlen. Totschnig: „Das sorgt für Planbarkeit und Stabilität auf unseren Höfen."

Ebenso werden am 21. Dezember 2023 auch der Stromkostenzuschuss Stufe 2 für stromintensive Betriebszweige oder Tätigkeiten sowie die Sonderbeihilfe für bestimmte Agrarsektoren wie Ackerflächen, Almweideflächen und Puten ausbezahlt.

Zudem wird gemeinsam mit den Ländern ab dem kommenden Antragsjahr 2024 ein Impulsprogramm für die Landwirtschaft umgesetzt. 2024 bis 2027 stehen zusätzliche 360 Millionen Euro für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) sowie die Investitionsförderung zur Verfügung. Damit werden die Leistungsabgeltungen im Agrarumweltprogramm ÖPUL sowie die Leistungsabgeltungen für benachteiligte Gebiete pauschal um 8 Prozent erhöht sowie die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro angehoben. Darüber hinaus gibt es ein Top-Up für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis.

Die voraussichtlichen Prämien im Agrarumweltprogramm ÖPUL ab 2024 wurden bereits – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission – auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft veröffentlicht. Die ab 2024 gültigen Prämien für die Ausgleichszulage AZ werden – ebenso vorbehaltlich der Genehmigung – in Kürze auch auf der Homepage des BML verfügbar sein.