Sonderrichtlinie Konsolidierung

Altes Bauernhaus
Foto: BML / LFZ/Buchgraber

Hier finden Sie die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Konsolidierung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die durch Junglandwirt:innen übernommen werden.

Diese Sonderrichtlinie ist die Rechtsgrundlage für eine rein national finanzierte einzelbetriebliche Förderungsmaßnahme des BML, soll die Übernahme eines verschuldeten Betriebes erleichtern und stellt eine wichtige komplementäre Maßnahme zur Unterstützung von Junglandwirt:innen dar.

Die vorliegenden Dokumente entsprechen nicht zur Gänze den Vorgaben der Barrierefreiheit im Sinne des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes.

Bei Fragen zur barrierefreien Lesbarkeit der Dokumente wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: abt-28@bml.gv.at.

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