Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen

Naturlandschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Hier finden Sie die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektinterventionen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 ("LE-Projektförderungen").

Neben der Sonderrichtlinie stehen im Downloadbereich weitere zur Umsetzung und Anwendung der Sonderrichtlinie relevante Unterlagen zur Verfügung.

Sonderrichtlinien enthalten die allgemeinen und interventionsspezifischen Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages zwischen den Begünstigten und dem Fördergeber Bund.

Sie bilden damit einen integrierten Bestandteil des Vertrages, der zwischen der/dem Begünstigten auf Grund ihres/seines Antrages und dem Bund auf Grund der Genehmigung dieses Antrages zustande kommt. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung Bestandteil dieses Vertrages.

Im Rahmen der laufenden Programmumsetzung erforderlich gewordene inhaltliche Anpassungen bzw. Ergänzungen sind in der Sonderrichtlinie entsprechend farblich gekennzeichnet. Ebenso enthält das Dokument die hierfür notwendigen Festlegungen zu den jeweiligen Anwendungszeitpunkten.

Den GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 finden Sie unter GAP-Strategieplan von der Kommission genehmigt (bml.gv.at).

Anmerkung zur Barrierefreiheit: Die vorliegenden Dokumente entsprechen nicht zur Gänze den Vorgaben der Barrierefreiheit im Sinne des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes.

Bei Fragen zur barrierefreien Lesbarkeit der Dokumente wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: abt-22@bml.gv.at.

13. März 2024 - Abteilung II-2 Koordination Ländliche Entwicklung und Fischereifonds