Der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene:
Aktueller Stand der Verhandlungen zur GAP-Reform

Europäische Union-Fahne und Österreich-Fahne
Foto: ArtBuyer.at

Um einen fristgerechten Start der GAP-Reform und der Umsetzung in Form von nationalen GAP-Strategieplänen ab 2023 zu ermöglichen, wird eine rasche Einigung bei den notwendigen Rechtsgrundlagen angestrebt.

Die portugiesische Präsidentschaft hat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission in den letzten Monaten mit Hochdruck daran gearbeitet, einen Kompromiss bei den Verhandlungen zu erzielen. Von Jänner bis Ende Mai 2021 fanden dazu insgesamt 18 interinstitutionelle Triloge zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission statt. Obwohl das ursprüngliche Ziel, beim „Supertrilog“ vom 25. bis 27. Mai 2021 zu allen drei Verordnungen des GAP-Reformpakets den finalen Durchbruch zu schaffen, verfehlt wurde, konnten in einigen Bereichen große Fortschritte erreicht werden. Die europäischen Ko-Gesetzgeber sind daher zuversichtlich, bis Ende Juni 2021 eine politische Einigung erzielen zu können.

Rat Landwirtschaft und Fischerei von 26. bis 27. Mai 2021

Während der zweitägigen Ratssitzung führten die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der EU eine Reihe politischer Debatten über das GAP-Reformpaket für die Zeit nach 2022. Die Grundlage dafür bildeten Informationen des portugiesischen Vorsitzes und der Kommission über die laufenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die Sitzungen wurden von der portugiesischen Landwirtschaftsministerin Maria do Céu Antunes im Namen der portugiesischen Präsidentschaft geleitet.

Die Ministerinnen und Ministern diskutierten mehrere Kompromissvorschläge zu den noch offenen Knackpunkten der Verhandlungen. Die Themenbereiche umfassten unter anderem die soziale Konditionalität, gezielte Unterstützung im Rahmen der Direktzahlungen und die grüne Umweltarchitektur. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, der portugiesischen Präsidentschaft weitere Orientierung und Handlungsspielraum für fast zeitgleich ablaufenden „Supertrilog“ zu geben. Obwohl in mehreren Bereichen Fortschritte erzielt wurden, blieben letztendlich einige wichtige Fragen offen. Daher wurde beschlossen, die Gespräche vorerst auszusetzen und eine Einigung im Juni anzustreben. Die portugiesische Präsidentschaft wird alles daransetzen, diese letzten Hürden auf dem Weg zur Einigung zu beseitigen.

Im Hinblick auf die GAP-Strategieplan-Verordnung konnten weitere Kompromisse erzielt werden. So gab es etwa vorläufige Einigungen bei den Kofinanzierungsraten sowie den Mindestausgaben für Umwelt und Klima im Rahmen der operationellen Programme für Obst und Gemüse. Des Weiteren wurde übereingekommen, dass die Berechnung der Mindestdotierung für Ökoregelungen nach der Umschichtung von Mitteln zwischen den Säulen erfolgt, um keine Verwässerung der Umweltambitionen herbeizuführen. Die großen offenen Themenbereiche umfassen die grüne Umweltarchitektur, die Verteilung der Direktzahlungen sowie die Einbettung der sozialen Dimension in die GAP. Unterschiedliche Positionen bestehen im Spezifischen noch zur Konditionalität, insbesondere zu den GLÖZ-Standards 7 (Mindestbodenbedeckung zur Vermeidung nackter Böden in besonders sensiblen Zeiten), 8 (Fruchtwechsel auf Ackerflächen) und 9 (Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Landschaftselemente oder Bereiche). Ebenfalls noch zur Diskussion stehen die Verpflichtung zu Umverteilungszahlungen im Rahmen der zielgerichteten Direktzahlungen und der Lernphase sowie den Flexibilitäten hinsichtlich ungenutzter Mittel bei den Ökoregelungen.

Nach einer politischen Einigung auf EU-Ebene zu den Rechtsakten bedarf es jedenfalls noch der formellen Annahme durch den Rat und das Europäische Parlament. Diese wird voraussichtlich im Herbst 2021 unter slowenischer Präsidentschaft erfolgen. Die Mitgliedstaaten werden dann in weiterer Folge bis Ende des Jahres ihre Strategiepläne bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung einreichen.

09. Juni 2021