Möglichkeit der Stellungnahme zum aktuellen Bearbeitungsstand der Interventionsstrategie

Bis einschließlich 29.10.2021 gab es die Möglichkeit, zum aktuellen Bearbeitungsstand der Interventionsstrategie Stellung zu nehmen. Diese bildet einen zentralen Baustein des GAP-Strategieplans und stellt die Verbindungen zwischen SWOT-Analyse, Bedarfen, Interventionen und Indikatoren dar.

Nach der zugrundeliegenden Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken („SWOT-Analyse“) sowie den daraus abgeleiteten Bedarfen wurde eine darauf aufbauende Interventionsstrategie für den GAP-Strategieplan erarbeitet. Die Interventionsstrategie ist entlang der neun spezifischen Ziele sowie des Querschnittsziels aufbereitet und zeigt das Zusammenwirken der Interventionen zur Deckung der ermittelten Bedarfe und EU Zielsetzungen sowie der zugeordneten Ergebnisindikatoren auf. Die Interventionsstrategie soll die Kohärenz der Strategie und die Komplementarität der Interventionen innerhalb und zwischen den spezifischen Zielen erläutern.

Eingebettet ist die Interventionsstrategie in das Kapitel 2 der mittlerweile vorliegenden Struktur für die GAP-Strategiepläne. Diese Struktur wird in einem elektronischen System abgebildet werden, das von den Mitgliedsstaaten für die strukturierte Darstellung der GAP-Strategiepläne und den Austausch mit der Europäischen Kommission verpflichtend anzuwenden ist.

Neben der zur Konsultation stehenden Interventionsstrategie umfasst der vorliegende Bearbeitungsstand zu Kapitel 2 auch die aktuelle Fassung der SWOT- und Bedarfsanalyse, da diese in einem engen inhaltlichen Kontext zueinanderstehen und wesentlich für das Verständnis der erarbeiteten Strategie sind. SWOT- und Bedarfsanalyse wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt öffentlich konsultiert.

Schriftlich eingebrachte Stellungnahmen werden mit Ihrer Zustimmung im Sinne der Transparenz und zu Informationszwecken auf der Website des Landwirtschaftsministeriums unter Nationaler Strategieplan veröffentlicht werden.

Anmerkung: Für die eingebrachten Stellungnahmen kann das Landwirtschaftsministerium die Einhaltung der barrierefreien Lesbarkeit nicht gewährleisten.

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