Fachdialog „Wie geht es mit dem Agrarumweltprogramm ÖPUL weiter?“

Wortwolke

Am 16. März 2021 luden das Landwirtschaftsministerium und das Netzwerk Zukunftsraum Land zu einem Online-Webinar zum Thema „Wie geht es mit dem Agrarumweltprogramm ÖPUL weiter?“ ein.

Das „Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft“ (kurz: ÖPUL) wird im Jahr 2023 in seine sechste Auflage gehen. Zur Erarbeitung des neuen Agrarumweltprogramms wurde ein breiter Partizipationsprozess gestartet, im Zuge dessen am 16. März 2021 ein Online-Fachdialog durchgeführt wurde. Die große Zahl an Teilnehmenden spiegelte dabei gleichzeitig das hohe Interesse am ÖPUL wider: Zu Spitzenzeiten waren bis zu 370 Personen mit dabei, um sich zum aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren.

Ansprüche der Gesellschaft und Landwirtschaft in einem gemeinsamen Programm

Die Veranstaltung bot eine Plattform, um die unterschiedlichen Erwartungshaltungen der Stakeholder aus Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft an das ÖPUL 2023+ zu präsentieren beziehungsweise die ökonomischen Herausforderungen in der Vereinbarkeit der verschiedensten Ansprüche zu diskutieren. Den Auftakt der Veranstaltung stellte ein Kurzvideo dar, in denen die unterschiedlichsten Stakeholder ihre Anliegen an die Weiterentwicklung des Agrarumweltprogramms darlegten. Die Statements sind auch in voller Länge verfügbar. Anschließend wurde der aktuelle Stand der Diskussionen und Arbeiten zum Agrarumweltprogramm durch Vertreter des Landwirtschaftsministeriums vorgestellt, wobei einleitend Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Naturschutz und Landwirtschaft die aus ihrer Sicht wesentlichen Herausforderungen und Erwartungen an das neue Agrarumweltprogramm darlegten.

Die Präsentationsfolien aller Referentinnen und Referenten finden Sie im Downloadbereich sowie auf der Website des Netzwerks Zukunftsraum Land, das bei der Organisation und Durchführung des Fachdialoges unterstützend tätig war.

Die Antworten zu den nicht im Webinar beantworteten Fragen sind im Downloadbereich zu finden.

Nachfolgend können Sie sich im Detail zu den wesentlichen Änderungen des Agrarumweltprogramms ÖPUL ab 2023 und zum weiteren Zeitplan informieren.

„Evolution statt Revolution“ und weiterhin hohe Umweltambition

Die Weiterentwicklung des Agrarumweltprogramms erfolgt unter dem Motto „Evolution statt Revolution“, das heißt es zeichnet sich eine Kontinuität zur aktuellen Programmperiode ab, wenngleich aufgrund von Evaluierungsergebnissen, Abwicklungserfahrungen und neuen Erkenntnissen gewisse Anpassungen notwendig sind. Die Maßnahmenvorschläge zielen auf den Schutz und die Verbesserung der Schutzgüter Biodiversität, Wasser, Boden, Klima und Luft ab und wurden in einem breit angelegten Prozess – unter Einbeziehung aller betroffenen Stakeholder – erarbeitet.

Öko-Regelungen der Direktzahlungen als weiterer Baustein erhöhter Umweltwirkung

Öko-Regelungen in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stellen einen wesentlichen, neuen Baustein für die Umsetzung des zukünftigen GAP-Strategieplans dar. Die Konzeption der Öko-Regelungen orientiert sich an dem in Österreich bereits erfolgreichen System der Agrarumweltmaßnahmen. Derzeit ist noch offen, in welchem Ausmaß derartige Öko-Regelungen angeboten werden müssen, es ist von einem Anteil zwischen 20% und 30% der Direktzahlungen auszugehen. Diese Mittel können nur von Betrieben mit einer Teilnahme an den spezifischen Maßnahmen ausgelöst werden. In Österreich werden diese Öko-Regelungen gemeinsam mit den Agrarumweltmaßnahmen im Paket diskutiert, um eine bestmögliche Kongruenz zu gewährleisten. Ziel war es daher, ein umfassendes Menü an Maßnahmen zu erarbeiten, das die Summe der Agrarumweltmaßnahmen (inklusive Tierschutz) als auch der Öko-Regelungen der ersten Säule darstellt.

Belohnen statt strafen: Attraktive Maßnahmen und klare Auflagen

Im zukünftigen Agrarumweltprogramm ab 2023 soll das Prinzip „Belohnen statt strafen“ verstärkt Eingang finden und Betriebe möglichst flexibel für die erbrachten Umweltleistungen honorieren. So soll es zum Beispiel in der weiterentwickelten Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung und biologische Wirtschaftsweise“ ein solides Basismodul mit erhöhten Auflagen im Bereich Biodiversitätsflächen (mindestens 7%), Fruchtfolge, Grünlanderhaltung sowie Weiterbildung geben. Darauf aufbauend ist eine flexible jährliche Möglichkeit für die Abgeltung von besonderen Umweltleistungen vorgesehen. Beispiele dafür sind die Anlage zusätzlicher Biodiversitätsflächen, die Erhaltung von Landschaftselementen oder der Anbau von humusaufbauenden Kulturen wie zum Beispiel Feldfutter oder Blühpflanzen. Die Abgeltung für die Mahd von Steilflächen als auch die Unterstützung des Anbaus seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen sowie die Unterstützung der biologischen Wirtschaftsweise wird integriert.

Biologische Wirtschaftsweise weiterhin zentraler Bestandteil des Agrarumweltprogramms

Die biologische Wirtschaftsweise wird weiterhin einen wichtigen Stellenwert im zukünftigen Agrarumweltprogramm einnehmen. Hier gibt es noch offene Diskussionen, wie die Abgeltung im Detail ausgestaltet sein soll. Ziel ist auch hier, die Umweltwirkung von Biobetrieben weiter zu erhöhen und die Leistungsabgeltungen stärker an erbrachte Umweltleistungen zu knüpfen. Seitens des Landwirtschaftsministerium wird daher eine verstärkte Integration der Biologischen Wirtschaftsweise in das Gesamtsystem des Agrarumweltprogramms und eine Leistungsabgeltung in den entsprechenden kombinierbaren Maßnahmen vorgeschlagen.

Maßnahmen werden 2021 finalisiert und fertig abgestimmt

Insgesamt wurde durch die breite Zusammenarbeit mit den verschiedensten Stakeholdern bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket mit 24 Maßnahmen in den Bereichen Acker, Grünland, Dauerkulturen, Tierwohl und Natura2000/Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Dieser Vorschlag soll in den nächsten Wochen noch weiter diskutiert und ausformuliert werden. Durch die Weiterführung und den Ausbau der Maßnahmen soll auch zukünftig eine horizontale Umweltwirkung und eine hohe Teilnahmerate sichergestellt werden. Erreicht werden soll dies insbesondere durch eine attraktive Maßnahmenausgestaltung mit klaren und gut erklärbaren Auflagen.

Genehmigung der Europäischen Kommission vor Umsetzung notwendig

Anschließend an die nationale Diskussion zur Maßnahmenausgestaltung sind die Maßnahmen durch die Europäische Kommission im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans zu genehmigen. Im Genehmigungsverfahren werden auch die Anforderungen der EU-Zukunftsstrategien „Biodiversität 2030“ und „Vom Hof auf den Tisch“ im Rahmen des „Green Deal“ eine wesentliche Rolle spielen. Insgesamt hat Österreich aber bereits umfassende Erfahrungen in der Umsetzung eines breiten und flächendeckenden Agrarumweltprogrammes, weshalb von einer zeitgerechten und wirkungsvollen Umsetzung der zukünftigen gemeinsamen Agrarpolitik in Österreich ausgegangen werden kann.

Zum Format: Im Zuge eines breit angelegten Beteiligungsprozesses zur Erstellung des österreichischen GAP-Strategieplans führt das Landwirtschaftsministerium eine Reihe von thematischen Dialogveranstaltungen unterschiedlichen Formats durch. Neben der Website und einem „Zukunft der GAP“-Newsletter stellen diese ein weiteres wichtiges Element zur Einbindung aller im und für den ländlichen Raum engagierten Personen in den Gesamtprozess dar. Fachdialoge zielen insbesondere darauf ab, bestimmte Fachthemen näher im Detail ansprechen und diskutieren zu können.

Downloads

Weiterführende Informationen