Die Direktzahlungsarchitektur ab 2015

Naturlandschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Seit 1.1.2015 ist die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik in Kraft

Mit dieser Reform wurden die Direktzahlungen (DZ) stärker auf bestimmte Maßnahmen, Gebiete und Begünstigte ausgerichtet. Das Ziel der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) 2020 ist die Harmonisierung der Beihilfesätze zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowie die nationale Harmonisierung der Beihilfesätze. Aus diesem Grund musste Österreich, wie auch die anderen EU-Länder, in der ersten Säule bei den DZ das bisherige Zahlungssystem auf ein sogenanntes „Regionalmodell“ umstellen. In diesem Bereich hatte die EU-Kommission ursprünglich einen radikalen Schnitt geplant, der sich finanziell negativ auf unsere Bäuerinnen und Bauern ausgewirkt hätte. Diese geplante Maßnahme konnte verhindert werden. Somit konnte ein sanfter Übergang in das neue System gewährleistet werden.

Die Prämien werden nur aktiven Landwirtinnen und Landwirten gewährt. Die Anwendung einer Negativliste wird in Österreich ab dem Antragsjahr 2018 nicht mehr angewandt. Flächen im abgegrenzten Bereich von Flughäfen oder als Teil von Golf- und anderen Sportplätzen sind jedoch jedenfalls immer als für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzte Flächen anzusehen und daher nicht beihilfefähig.

Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Basisprämie von Großbetrieben gekürzt. In Österreich bedeutet das, dass Basisprämienbeträge über 150.000 Euro (etwaige Lohnkosten werden gegenverrechnet) gänzlich gestrichen werden.

Umsetzung der neuen Direktzahlungsarchitektur in Österreich

Im Zuge der aktuellen GAP-Periode wird in Österreich das bisher angewandte Modell auf ein Regionalmodell umgestellt. Dabei wird je Hektar beihilfefähiger Fläche eine Basisprämie gewährt. Aufbauend auf diese wird die Erbringung von besonderen Umweltleistungen bei Einhaltung der „Greening-Anforderungen“ mit einer Greening-Prämie abgegolten.

Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form einer zusätzlichen Flächenzahlung bekommen Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Kleinerzeuger profitieren in der ersten Säule von vereinfachten Förderungsvoraussetzungen.

Für bestimmte Sektoren können unter speziellen Bedingungen gekoppelte Stützungen gewährt werden.

Als Förderungsvoraussetzung für all diese Maßnahmen gilt die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance). Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen gelten die Voraussetzungen, dass mindestens 1,5 Hektar beihilfefähige Fläche oder 150 Euro gekoppelte Zahlung beantragt werden und dass auf den landwirtschaftlichen Betriebsflächen die Mindestbewirtschaftungsauflagen erfüllt werden.

Grafik - Anteil der Direktzahlungen je Maßnahme

Österreich stehen jährlich maximal Rund 692 Millionen Euro für die Direktzahlungen zur Verfügung. Die Anteile der für die einzelnen Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel sind in der Grafik dargestellt:

Details zur

sind in den jeweiligen Artikeln dargestellt.