Basisprämie
Die Basisprämie wird pro Hektar beihilfefähiger Fläche – Acker-, Dauerkulturen- und Grünland – an die Betriebe ausbezahlt.
Die Abwicklung der Flächenprämie erfolgt über Zahlungsansprüche (ZA). Auf Basis der beihilfefähigen Flächen des Antragstellers 2015 und dessen Direktzahlungen aus 2014 wurden den Landwirtinnen und Landwirten 2015 neue ZA zugeteilt.
Der Prämienbetrag je ZA und Betrieb wird in fünf gleichen Schritten bis zum Antragsjahr 2019 auf einen österreichweit einheitlichen Wert angepasst.
Für Almen wird ein Verringerungskoeffizient von 80 Prozent angewendet. Das bedeutet, dass auf diesen Flächen lediglich für 20 Prozent des beantragten Flächenausmaßes ZA zugewiesen werden.
Ein Beispiel: Für 10 Hektar Almen werden 2 ZA zugewiesen.
Ab dem Antragsjahr 2017 wurde der Verringerungskoeffizient für Hutweiden aufgehoben. Für im Antragsjahr 2017 als beihilfefähige Flächen beantragte Hutweiden, denen infolge Anwendung des Verringerungskoeffizienten keine Zahlungsansprüche zugewiesen wurden, wurden weitere Zahlungsansprüche zugewiesen.
Durch die Harmonisierung der ZA-Werte profitieren extensiv bewirtschaftete Flächen, die unterdurchschnittliche ZA-Werte haben, wohingegen intensiv bewirtschaftete Flächen schrittweise geringere Prämien erhalten.
Alle aktuellen AMA-Merkblätter Direktzahlungen, finden sie unter: https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter.