Kleinerzeugerregelung

Bergbauernhof im Winter
Foto: BML / Rene Hemerka

Kernpunkt der Kleinerzeugerregelung ist ein vereinfachtes Förderschema, in das grundsätzlich jede Landwirtin beziehungsweise jeder Landwirt nach eigenem Ermessen wechseln kann.

Betriebe, die sich für das vereinfachte Förderschema entschieden, sind bei etwaigen Verstößen gegen die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) von Sanktionen befreit. Außerdem sind diese Betriebe von den Greening-Auflagen ausgenommen.

Die Kleinerzeugerregelung gilt für Betriebe, die alle Fördervoraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen (DZ) erfüllen, jährlich höchstens 1.250,- Euro DZ beziehen oder jährlich mehr als 1.250,- Euro DZ beziehen konnten, sich aber aktiv für die Teilnahme an dieser Regelung entscheiden und somit freiwillig ihren Direktzahlungsbezug auf höchstens 1.250,- Euro beschränken.

Betriebe bis 1.250,- Euro DZ nehmen automatisch an der Kleinerzeugerregelung teil, sofern sie nicht auf eigenen Wunsch austreten. Der Ausstieg kann in jedem Antragsjahr erfolgen, ein Einstieg in die Regelung war allerdings nur bis längstens 15. Oktober 2015 möglich.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem AMA-Merkblatt Direktzahlungen – Allgemeine Informationen (https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter). AMA-Merkblatt „Direktzahlungen 2021“.