Wachauer Marillenlikör

Wachauer Marillenbrand
Foto: Franz Reisinger

Traditionell hergestellter Marillenlikör aus der Wachauer Marille g.U. in der Wachau/Niederösterreich.

Registernummer: 257

Offenlegungsdatum

Die Marille wurde in der Wachau erstmals 1509 nachgewiesen (Starhembergisches Archiv, Eferding).

Titel

Wachauer Marillenlikör

Kurzdarstellung oder Behauptung

Traditionell hergestellter Marillenlikör aus der Wachauer Marille g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) in der Wachau/Niederösterreich.

Produktbezeichnung, Produktklasse

Spirituosen

Name der Region

Wachau, Niederösterreich, Österreich

Suchgebiet

Landwirtschaft und Spirituosen

Name des Informationsgebers

Verein „Wachauer Marille g.U.
c/o Franz Reisinger
A-3620 Spitz Mitterndorf 1

Name des Antragstellers für den Titel

Mitgliedstaat: Österreich
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel. +43171100-0

Inhaber des Wissens oder zugehöriger Quellen

Wachauer Marillenbauern

Empfänger, Inhaber, Bevollmächtigter, Eigentümer eines Titels

Keine Angabe

Beschreibung

Geschichte:

Der Name „Marille“ für Aprikosen ist bereits um das Jahr 1509 nachgewiesen. Der Anbau von lokalen Marillensorten in der berühmten Weinbauregion der Wachau wurde durch die Verwüstung von Weingärten durch die Reblaus um 1890 ausgelöst. Seither ist der Marillenanbau ein traditionell wichtiger Erwerbszweig dieser Region.

Gebiet/Region:

„Wachauer Marillenlikör“ wird ausschließlich in dem in der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung definierten abgegrenzten geografischen Gebiet der Region „Wachau-Mautern-Krems“ trinkfertig erzeugt. Das Gebiet umfasst die Gemeinden Aggsbach-Markt, Albrechtsberg, Bergern im Dunkelsteinerwald, Droß, Dürnstein, Emmersdorf, Furth, Gedersdorf, Krems, Maria-Laach, Mautern, Mühldorf, Paudorf, Rohrendorf bei Krems, Rossatz-Arnsdorf, Schönbühel-Aggsbach, Senftenberg, Spitz, Stratzing, Weinzierl am Wald und Weißenkirchen. 

Wachauer Marille g.U.:

Die Wachauer Marille g.U. umfasst das Sortenspektrum der traditionell im Zeitraum von 1900 bis 1960 von Wachauer Marillenanbauern und ansässigen Marillenbaumschulen selektionierten und ausgepflanzten Sorten. Diese speziellen Sorten und ihre gegenüber anderen Marillensorten überaus typisch würzige, frisch fruchtige Aromatik verleihen Wachauer Marillenlikör seine komplexe Strukturiertheit und prägen das Wesen und den endgültigen Charakter dieses herausragenden Likörs in entscheidendem Maße.

Bei der Wachauer Marille g.U. handelt es sich vorwiegend um die regionaltypische Sorte „Klosterneuburger Marille“.

Die Wachauer Marille g.U. weist einen hohen Pektin-, Säure- und Zuckergehalt auf.

Die Erziehung und Pflege der Marillenbäume zielt auf die Produktion von qualitativ hochwertigen Marillen unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung hin

Die Ernte erfolgt per Hand und ist sehr arbeitsaufwendig, wodurch eine Begrenzung der Anbaufläche je Betrieb bedingt ist.

Die folgeartige Reifung der Früchte erfordert ein oftmaliges Durchernten bis zu etwa fünf Mal pro Jahr, wobei immer nur die baumreifen bis vollreifen Früchte je nach Vermarktungsform (Direktverkauf/Handel) gepflückt werden.

Geprägt von regionalen Einflüssen, als Ergebnis des Zusammentreffens von Pannonischem und Waldviertler Klima, der unmittelbaren Nähe der Donau und den speziell zur Reifezeit der Marillen, großen Unterschieden zwischen den Tag- und Nachttemperaturen sowie des Einflusses des Bodens und der über 100 Jahre alten Anbautradition, bestimmt die Wachauer Marille g.U. mit ihrer unverwechselbaren Qualität die ausgeprägt regionaltypischen Geruchs- und Geschmacksnoten dieses herausragenden Fruchtlikörs.
Neben der großen wirtschaftlichen Bedeutung hat der Marillenanbau in der Wachau auch eine enorme touristische Bedeutung, da im Frühling das Landschaftsbild vollkommen von den blühenden Marillenbäumen geprägt wird.

Verwertung:

Die Wachauer Marille g.U. wird als Frischobst verkauft oder zu Marillenmarmelade, Nektar, Marillenlikör und Marillenbrand verarbeitet.

Verarbeitung:

Bei Wachauer Marillenlikör handelt es sich um einen Fruchtlikör, der entweder als Fruchtsaftlikör im Sinne des Österreichischen Lebensmittelbuches IV. Auflage, Kapitel B 23 Spirituosen, Abschnitt 5.1.3, oder nach einem anderen geeigneten zulässigen Verfahren im Sinne von Abschnitt 5.1.1 dieses Kapitels aus frischen Früchten oder Fruchtmark hergestellt wird. Für den Fruchtsaftlikör kommen Fruchtsaft oder Fruchtsaft aus Konzentrat – gegebenenfalls auch gemischt mit Fruchtmark – entsprechend den Begriffsbestimmungen nach österreichischer Fruchtsaftverordnung zum Einsatz. Im Bedarfsfall kann eine für Fruchtsaft nach Fruchtsaftverordnung zulässige Behandlung wie Enzymbehandlung, Klärung, Filtration, zur Anwendung kommen. Die Fruchtkomponente besteht ausschließlich aus Früchten, die der jeweils gültigen Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Wachauer Marille“ entsprechen. Alkoholische Basis von Wachauer Marillenlikör ist Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und/oder Wachauer Marillenbrand. Wird Wachauer Marillenlikör ausschließlich auf Basis Wachauer Marillenbrand hergestellt, weist die Etikettierung eine entsprechende Information darüber auf. Zur Süßung werden nur Zucker gemäß Anhang I Z 3 lit. a der Verordnung (EG) Nummer 110/2008 eingesetzt. Als Qualitätsprodukt wird Wachauer Marillenlikör im Sinne der technischen Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nummer 110/2008 nicht aromatisiert. Zusatzstoffe, mit Ausnahme von Farbstoffen, werden nur insofern eingesetzt, als dies gemäß Verordnung (EG) Nummer 1333/2008185 für Likör grundsätzlich vorgesehen ist. An Farbstoffen kommen nur die in Anhang II, Teil C Nummer 2. Gruppe II genannten zum Einsatz (Lebensmittelfarbstoffe ohne Höchstmengenbeschränkung). Die Anwendung von traditionellem Wissen ergibt charakteristischen Likör.

Wachauer Marillenlikör ist klar, mitunter naturtrüb und weist eine typische rötlichgelbe bis goldorange Farbe ohne deutlich merkliche Brauntöne auf. Bedingt durch das einzigartige Mikroklima in Kombination mit dem Sortenspektrum der „Wachauer Marille“ entfaltet der Wachauer Marillenlikör eine einzigartige Fruchtkomponente, die sowohl in der Nase, besonders aber auch am Gaumen durch seine nachhaltige, feinwürzige mineralische und in seiner Frucht-Komplexität unverkennbare, Marillen-Aromatik besticht. Diese besondere Würze führt zu einer belebenden Harmonie am Gaumen zwischen Frucht, Alkohol, Zucker und Säure.

Besonderes Kennzeichen, sowohl von klaren als auch naturtrüben Wachauer Marillenlikören ist das stets perfekte Zusammenspiel zwischen würzig fruchtigen Noten und einer angenehm milden alkoholischen Basis. Dabei hinterlassen Liköre auf der Grundlage von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs - vor allem im Geruch - einen etwas „natürlicheren“, mehr fruchtbetonten Eindruck, während Erzeugnisse (ausschließlich) auf Basis von Wachauer Marillenbrand aufgrund der würzigen, animierend vielschichtigen Marillenaromen des Brandes tendenziell vollmundiger anmuten.

Physikalische, chemische und/oder organoleptische Eigenschaften:

  • Alkoholgehalt: mindestens 15 Volumenprozent.
  • Gesamt-Zuckergehalt: mindestens 100 g Zucker (berechnet als Invertzucker) je Liter Fertigerzeugnis.
  • Fruchtanteil: im Falle der Herstellung als Fruchtsaftlikör beträgt der Anteil an Frucht mindestens 20 Liter Fruchtsaft pro 100 Liter Fertigerzeugnis. Im Fall anderer Herstellungsweisen kommt ein entsprechend äquivalenter Fruchtanteil zum Einsatz.

Besondere Etikettierungsregeln:

„Wachauer Marillenlikör“ auf ausschließlicher Basis von „Wachauer Marillenbrand“ weist in der Etikettierung in unmittelbarer Nähe zur geografischen Angabe wahlweise einen der folgenden Hinweise auf: " mit 100 Prozent Wachauer Marillenbrand" oder "100 Prozent Destillatlikör". Ein solcher Hinweis erfolgt deutlich und gut lesbar in einheitlichen Schriftzeichen derselben Art und Farbe in einer Schriftgröße bis 75 Prozent der Schrift für die Bezeichnung „Wachauer Marillenlikör“. Zusätzlich kann ein solches Erzeugnis als „Premiumlikör“ ausgelobt werden.

Schutz:

„Wachauer Marillenlikör“ ist im Codex Alimentarius Austriacus Kapitel B 23 Spirituosen als geographische Angabe mit überregionaler Bedeutung geführt.

Wachauer Marillenlikör wurde mit Beitritt Österreichs zur EU am 29.08.1994 als geographische Angabe nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nummer 1576/89 in Anhang II der genannten Verordnung aufgenommen. Aktuell (Stand 8/2021) beruht der Schutz auf der Regelung in der EU-Verordnung 787/2019 (Technische Unterlage siehe https://data.europa.eu/data/datasets/eambrosia-eu-geographical-indications-register?locale=de )

Der Aufnahme voran geht eine langjährige Tradition in der Herstellung von Marillenlikör in der Region „Wachau-Mautern-Krems“. Der strikte Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet, der Region „Wachau-Mautern-Krems“, und dem Erzeugnis als solchem leitet sich aus der ausschließlichen Verwendung von zwingend in diesem Gebiet gereiften und geernteten „Wachauer Marillen“ ab. Speziell diesem unverzichtbaren, wert- und qualitätsbestimmenden Rohstoff, gepaart mit einer traditionsreichen Herstellung auf höchstem Niveau, verdankt das Erzeugnis seine spezifisch von der Frucht geprägte Aromacharakteristik.

Schlüsselworte

Landwirtschaft und Spirituosen, Traditionelles Wissen, Österreich, Niederösterreich, Region, Wachau, Mautern, Krems, Wachauer Marille g.U., Wachauer Marillenbrand,Marille, Marillenbrand, Prunus armeniaca L.

Bibliographie/ Referenzen

Letzter Zugriff aller Internetreferenzen erfolgte am 08.01.2024

Sprachcode

Deutsch

Regionaler Ansprechpartner

Obmann „Wachauer Marille g.U
Franz Reisinger
Mitterndorf 1
3620 Spitz a.d. Donau
Telefon: 02713/2855
e-mail: office@wachauermarille.at

Autorin

Eva Sommer überarbeitet von Obmann Franz Reisinger und Ing Karl Bachinger 2021