Wachauer Marillenbrand
Traditionell hergestellter Marillenbrand der Wachauer Marille g.U. in der Wachau/Niederösterreich.
Registernummer: 46
Offenlegungsdatum
Die Marille wurde in der Wachau erstmals 1509 nachgewiesen (Starhembergisches Archiv, Eferding).
Titel
Wachauer Marillenbrand
Kurzdarstellung oder Behauptung
Traditionell hergestellter Marillenbrand aus der Wachauer Marille g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) in der Wachau/Niederösterreich.
Produktbezeichnung, Produktklasse
Spirituosen
Name der Region
Wachau, Niederösterreich, Österreich
Suchgebiet
Landwirtschaft und Spirituosen
Name des Informationsgebers
Verein „Wachauer Marille g.U.
c/o Franz Reisinger
A-3620 Spitz Mitterndorf 1
Name des Antragstellers für den Titel
Mitgliedstaat: Österreich
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel.: 0043 (0)1 71100-0
Inhaber des Wissens oder zugehöriger Quellen
Wachauer Marillenbauern
Empfänger, Inhaber, Bevollmächtigter, Eigentümer eines Titels
Keine Angabe
Beschreibung
Geschichte:
Der Name „Marille“ für Aprikosen ist bereits um das Jahr 1509 nachgewiesen. Der Anbau von lokalen Marillensorten in der berühmten Weinbauregion der Wachau wurde durch die Verwüstung von Weingärten durch die Reblaus um 1890 ausgelöst. Seither ist der Marillenanbau ein traditionell wichtiger Erwerbszweig dieser Region.
Gebiet/Region:
„Wachauer Marillenbrand“ wird ausschließlich in Destillerien im abgegrenzten geografischen Gebiet der Region „Wachau-Mautern-Krems“ erzeugt. Die Angabe der Brennerei, die das Erzeugnis hergestellt hat, ist obligatorisch. Das Gebiet umfasst die Gemeinden Aggsbach-Markt, Albrechtsberg, Bergern im Dunkelsteinerwald, Droß, Dürnstein, Emmersdorf, Furth, Gedersdorf, Krems, Maria-Laach, Mautern, Mühldorf, Paudorf, Rohrendorf bei Krems, Rossatz-Arnsdorf, Schönbühel-Aggsbach, Senftenberg, Spitz, Stratzing, Weinzierl am Wald und Weißenkirchen.
Wachauer Marille g.U.:
Als Rohstoff für Wachauer Marillenbrand kommen ausschließlich „Wachauer Marillen“ aus zertifizierten Marillengärten zum Einsatz, die dem Erzeugnis, zusätzlich zu dem auf der traditionsreichen Herstellung in der Region beruhenden Ansehen, seine spezifisch von der Frucht geprägte Aromacharakteristik verleihen.
Die Wachauer Marille g.U. umfasst das Sortenspektrum der traditionell im Zeitraum von 1900 bis 1960 von Wachauer Marillenanbauern und ansässigen Marillenbaumschulen selektionierten und ausgepflanzten Sorten. Diese speziellen Sorten zeichnen sich gegenüber anderen Marillensorten durch eine überaus typisch würzige, frisch fruchtige Aromatik aus und prägen den Brand entscheidend mit.
Bei der Wachauer Marille g.U. handelt es sich vorwiegend um die regionaltypische Sorte „Klosterneuburger Marille“.
Die Wachauer Marille g.U. weist einen hohen Pektin-, Säure- und Zuckergehalt auf.
Die Erziehung und Pflege der Marillenbäume zielt auf die Produktion von qualitativ hochwertigen Marillen unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung hin.
Die Ernte erfolgt per Hand und ist sehr arbeitsaufwendig, wodurch eine Begrenzung der Anbaufläche je Betrieb bedingt ist.
Die folgeartige Reifung der Früchte erfordert ein oftmaliges Durchernten bis zu etwa fünf Mal pro Jahr, wobei immer nur die baumreifen bis vollreifen Früchte je nach Vermarktungsform (Direktverkauf/Handel) gepflückt werden.
Als Ergebnis des regionalen Klimas - mit dem Zusammentreffen von Pannonischem und Waldviertler Klima, der unmittelbaren Nähe der Donau und den speziell zur Reifezeit der Marillen, großen Unterschieden zwischen den Tag- und Nachttemperaturen - des Einflusses des Bodens sowie der über 100 Jahre alten Anbautradition, trägt die Wachauer Marille g.U. mit ihrer unverwechselbaren Qualität in besonderem Maße zu den frisch fruchtig-würzigen Geschmacks-, Aroma- und Inhaltsstoffen auch des Brandes bei. Vom hohen Ansehen des Wachauer Marillenbrandes in ganz Europa, vor allem in Deutschland, zeugen nicht zuletzt Wettbewerbe wie das „Goldene Stamperl“ der „Ab Hof! Wieselburg“ (einer Spezialmesse für bäuerliche Direktvermarkter) oder diverse andere regelmäßig stattfindende Prämierungsverkostungen.
Neben der großen wirtschaftlichen Bedeutung hat der Marillenanbau in der Wachau auch eine enorme touristische Bedeutung, da im Frühling das Landschaftsbild vollkommen von den blühenden Marillenbäumen geprägt wird.
Verwertung:
Die Wachauer Marille g.U. wird als Frischobst verkauft oder zu Marillenmarmelade, Nektar, Marillenlikör und Marillenbrand verarbeitet.
Verarbeitung:
Wachauer Marillenbrand darf ausschließlich aus vollreifen, der Spezifikation „Wachauer Marillen“ entsprechenden Früchten durch alkoholische Gärung und Destillation hergestellt werden. Zur Erzielung einer im Allgemeinen nur dezent wahrnehmbaren Kernnote werden die Früchte vor dem Einmaischen in der Regel entsteint. Werden die Früchte nicht entsteint, erfolgt das Quetschen so behutsam, dass eine Beschädigung der Steine weitestgehend vermieden wird. Fermentierte Maischen nicht entsteinter Marillen werden bis zur Destillation nur kurzfristig gelagert, abgelagerte Steine nicht in die Destillationsanlage gepumpt. Die Destillation erfolgt in einfachen Brenngeräten oder in Brenngeräten mit Verstärker. Kontinuierliche Destillation ist mit der traditionellen Herstellung unvereinbar und wird nicht eingesetzt. Das zum Herabsetzen auf Trinkstärke verwendete Wasser stammt - sofern geeignet - aus der Region und weist eine Härte von nicht mehr als 8,4 Grad deutscher Härte auf, andernfalls kann entionisiertes Wasser zum Einsatz kommen.
Die Anwendung von traditionellem Wissen in der Destillation ergibt charakteristische Edelbrände..
Wachauer Marillenbrand ist klar und farblos.
Besonderes Kennzeichen von Wachauer Marillenbrand ist sein weicher, vollmundiger Geschmack mit einem würzigen, animierenden, vielschichtigen Marillenaroma, das im Abgang lange anhält. Gegenüber herkömmlichem Marillenbrand weist „Wachauer Marillenbrand“ einen etwas höheren Mindestalkoholgehalt einen streng limitierten, sehr niedrigen Gehalt an zur Geschmacksabrundung verwendetem Zucker und einen charakteristisch duftig-blumigen Geruch auf. Er spiegelt den vollfruchtigen Geschmack reifer „Wachauer Marillen“ mit dezentem, niemals dominantem Steinton wider.
Physikalische, chemische Eigenschaften:
- Alkoholgehalt: mindestens 38 Volumenprozent
- Gesamt - Trockenextrakt: höchstens 5 Gramm/Liter - davon höchstens 4 Gramm Zucker (berechnet als Invertzucker) je Liter Fertigerzeugnis
- Methanolgehalt: höchstens 1.200 Gramm/Hektoliter reiner Alkohol
- Gesamtblausäure: höchstens 7 Gramm/Hektoliter reiner Alkohol
- Ethylcarbamat: nicht höher als 1 Milligramm/Liter Erzeugnis
- Flüchtige Bestandteile1: mindestens 400 Gramm/Hektoliter reiner Alkohol
- Ethylacetat: höchstens 350 Gramm/Hektoliter reiner Alkohol
- Summe iso-Butanol und iso Amylalkohole: mindestens 100 Gramm/Hektoliter reiner Alkohol
- Summe 1-Propanol, iso-Butanol und iso Amylalkohole: mindestens 150 Gramm/Hektoliter reiner Alkohol maximal 1.000 Gramm/Hektoliter reiner Alkohol
Schutz:
Der „Wachauer Marillenbrand“ ist im Codex Alimentarius Austriacus Kapitel B 23 Spirituosen als geographische Angabe mit überregionaler Bedeutung geführt.
Wachauer Marillenbrand wurde mit Beitritt Österreichs zur EU am 29.08.1994, als geografische Angabe nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nummer 1576/89 in Anhang II der genannten Verordnung aufgenommen. Aktuell (Stand 8/2021) beruht der Schutz auf der Regelung in der EU-Verordnung 787/2019 (Technische Unterlage siehe https://data.europa.eu/data/datasets/eambrosia-eu-geographical-indications-register?locale=de ). Der Aufnahme voran geht eine langjährige Tradition in der Herstellung von Marillenbrand in der Region „Wachau-Mautern-Krems“, die dem Erzeugnis ein weit über die Grenzen Österreichs hinaus bekanntes, untrennbar mit der Region verbundenes Ansehen verschaffte.
„Wachauer Marillenbrand“ ist seit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen), BGBl. Nummer 909/1993, eine von den Vertragspartnern anerkannte Österreichische Spirituose und in der Folge eine in Anhang III der Verordnung (EG) Nummer 110/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nummer 1576/89 eingetragene, im Sinne von Artikel 20 etablierte geografische Angabe. Auf nationaler Ebene ist die Spezifikation von „Wachauer Marillenbrand“ im Österreichischen Lebensmittelbuch in der jeweils geltenden Fassung, in Kapitel B 23 - Spirituosen, veröffentlicht. Das EU-Logo für eingetragene geografische Angaben gemäß Anhang V der Verordnung (EG) Nummer 1898/20063 kann in Entsprechung von Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 716/2013 der Kommission verwendet werden.
Schlüsselworte
Landwirtschaft und Spirituosen, Traditionelles Wissen, Österreich, Niederösterreich, Region, Wachau, Mautern, Krems, Wachauer Marille g.U., Wachauer Marillenbrand,Marille, Marillenbrand, Prunus armeniaca L.
Bibliographie/ Referenzen
- Eppel, F. Die Wachau, Nibelungen- und Strudengau. Band 2. Verlag St. Peter Reinhard Dippelreither. Wachauer Marille.1989 Pichler Verlag. ISBN: 3854311621
- Agriculture Quality Policy- Wachauer Marille
- Marille=Aprikose
- Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage - Codex Kapitel B23 Spirituosen
- Spezifikation Wachauer Marille g.U.
- Verordnung (EG) Nr. 110/2008
- Wachauer Marille
Letzter Zugriff aller Internetreferenzen erfolgte am 12.08.2024.
Sprachcode
Deutsch
Regionaler Ansprechpartner
Obmann „Wachauer Marille g.U“
Franz Reisinger
Mitterndorf 1
3620 Spitz a.d. Donau
Telefon: 02713/2855
e-mail: 'office@wachauermarille.at'
Autorin
Eva Sommer überarbeitet von Obmann Franz Reisinger und Ing Karl Bachinger 2021