Mit 1. September 2023 ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung in Kraft getreten. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch setzen damit erstmals konkrete Schritte für mehr Transparenz am Teller.
„Verordnung über Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden“ wurde im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist mit 1. September 2023 in Kraft getreten.
Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz über den Ursprung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Landwirtschaft plädiert für Ausschöpfung des Rechtsrahmens. Die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden sich seit der Corona Krise noch bewusster für heimische Produkte, daher braucht es eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten. Ein Expertinnen- und Expertengipfel zu diesem Thema zeigte deutlich, dass der Rechtsrahmen ausgeschöpft werden kann.
Regionale Qualitätsprodukte liegen stark im Trend: 86 Prozent der Bevölkerung wollen wissen, woher ihre Lebensmittel stammen. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung würde zudem die Wertschöpfung auf bäuerlichen Familienbetrieben erhöhen.