Herkunftskennzeichnung in Großküchen startet

Herkunftskennzeichnung in Großküchen
Foto: BML / Rene Hemerka

Mit 1. September 2023 ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung in Kraft getreten. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch setzen damit erstmals konkrete Schritte für mehr Transparenz am Teller.
 

Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Millionen Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben. Künftig wird dort die Herkunft am Speiseplan oder gut sichtbar auf einem Plakat beziehungweise Monitor zu sehen sein.

„Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern sichtbarer. Das ist ein starker Hebel, mit dem wir erstmals Erfahrung in der Umsetzung gewinnen. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für mehr Transparenz auf unseren Tellern einsetzen“, so Totschnig.

Was muss gekennzeichnet werden?

Die Herkunft folgender Lebensmittel muss angegeben werden:

  • Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild
  • Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse
  • Ei und Eiprodukte wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei

Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.

Wer muss kennzeichnen?

  • Die verpflichtende Angabe der Herkunft trifft alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat.
  • Die Verordnung umfasst damit sowohl sämtliche Betriebskantinen als auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.
  • Alle Gastronomiebetriebe, die darüber hinaus freiwillig mit Angaben zur Herkunft der verwendeten Produkte werben, müssen sicherstellen, dass die Angaben zutreffend und nicht irreführend gestaltet sind. Damit wird der Vollzug deutlich gestärkt und die Menschen können sich sicher sein, dass auch tatsächlich Österreich drin ist, wo Österreich draufsteht. Wie muss gekennzeichnet werden?

Wie muss gekennzeichnet werden?

  • Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form durch beispielsweise einen Aushang oder in der Speisekarte ausgelobt werden.
  • Werden Fleisch, Milch oder Eier in Speisen verwendet, dann ist die Herkunft anzugeben. Dies wird in der Regel ein Land (zum Beispiel Österreich) oder ein Bundesland oder eine Region sein.
  • In Fällen, wo Produkte unterschiedlicher Herkunft eingesetzt werden, schreiben EU-Vorgaben vor, dass die Herkunft auch „EU“ oder „Nicht-EU“ lauten darf. Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinschaftsverpflegung haben bereits klargestellt, dass sie den Wettbewerbsvorteil heimischer Produkte in der Kennzeichnung nutzen werden und diese Kennzeichnung faktisch nur in Ausnahmefällen erfolgen wird.
  • Für Kantinen ist neben der tagesaktuellen Angabe bezogen auf die Speisen auch eine Angabe eines Prozentanteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich. Auch hier will die Gemeinschaftsverpflegung österreichische Ware ausloben.

Wie wird kontrolliert?

  • Für die Kontrolle zuständig sind die Kontrollorgane der Lebensmittelaufsicht der Länder.
  • Im Falle eines Verstoßes erfolgt im ersten Schritt eine Belehrung.
  • In weiterer Folge sind Verwaltungsstrafen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) vorgesehen.

Beispiele für Kennzeichnungen in der Gemeinschaftsverpflegung

  • Milchreis mit Milch aus Tirol
  • Rindsgulasch mit Rindfleisch aus Österreich
  • Schweinsschnitzel mit Schweinefleisch aus Deutschland
Beispiel Herkunftskennzeichnung Kantine

Ausblick

  • Im Regierungsprogramm ist die Herkunftskennzeichnung für die Grundzutaten von Milch, Fleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Lebensmittel vereinbart.
  • In einem ersten Schritt setzen wir bei der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung an (2,2 Millionen Speisen täglich) und sammeln damit wertvolle Erfahrung für weitere Maßnahmen.
  • In einem weiteren Schritt soll die Herkunftskennzeichnung in verarbeiteten Lebensmitteln folgen. Hier wird ein Vorschlag der EU-Kommission erwartet, um eine EU-weit gültige Kennzeichnungen und Vorschriften zu schaffen. Denn letztlich nützt es nichts, wenn Österreich zu strengsten Standards produziert und dann aus dem Ausland Ware importieren muss. Für die effiziente Umsetzung läuft bereits ein Pilotprojekt in der AGES unter Beteiligung aller relevanten Verkehrskreise.
  • Wem regionale Lebensmittel in der Gastronomie wichtig sind, kann seine Lokale bereits jetzt nach diesen Kriterien auswählen: Die AMA GENUSS REGION Betriebe stehen für regionale, geprüfte Qualität. Hier können sich die Gäste sicher sein, dass sie österreichische Eierschwammerl oder regionales Kalb im Schnitzel haben. Auch hier wird der Weg der Transparenz langfristig weiterverfolgt.