Tierwohl-Paket gibt Bauern Planungssicherheit und bewahrt Lebensmittelversorgung 

Schweine
Foto: BML / Alexander Haiden

Tierwohl ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen: Es ist den Bäuerinnen und Bauern ebenso wichtig wie den Konsumentinnen und Konsumenten. Österreich gehört bereits zu den Ländern mit den höchsten Tierwohlstandards. 

Mit dem Beschluss des neuen Gesetzes-Pakets im Nationalrat baut Österreich seine internationale Spitzenposition weiter aus. Gleichzeitig geben wir den bäuerlichen Familienbetrieben damit Planungssicherheit und bewahren auch in Zukunft eine verlässliche Lebensmittelversorgung im Land. Das Tierwohl-Paket wurde von der Bundesregierung gemeinsam unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, der bäuerlichen Interessenvertretung, Branchenvertretern wie auch Vertretern der Zivilgesellschaft erarbeitet. Es umfasst Fortschritte im Tierschutzgesetz, im Tiertransportgesetz und in der 1. Tierhaltungsverordnung.

Als „Meilenstein“ bezeichnet Totschnig das enthaltene Auslaufen der unstrukturierten Vollspaltenbuchten mit 2039 in der Schweinehaltung, das er mit dem für Tierschutz zuständigen Bundesminister Johannes Rauch vergangene Woche vorgestellt hat: „Wir läuten das Ende der Vollspaltenbuchten ein. Im Um- und Neubau sind sie bereits ab 2023 verboten. Das ist für viele Bäuerinnen und Bauern eine große Herausforderung. Aber es ist der richtige Weg. Darum tragen sie diesen Paradigmenwechsel mit und wir unterstützen sie dabei, etwa mit Investitionsunterstützungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik.“

Weitere zentrale Maßnahmen des Pakets sind beispielsweise:

  • Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten.
  • Anpassungen bei Tiertransporten, etwa durch strengere Bestimmungen und kürzere Transportzeiten. So wird der Transport von Kälbern erst frühestens ab einem Alter von drei Wochen gestattet sein.
  • Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern läuft mit 2030 aus.
  • Das Schreddern von Küken wird abgeschafft (ausgenommen Futterzwecke).