Sonderrichtlinie zur Förderung der Qualitätsverbesserung in der Rinderhaltung 2021-2025

Eine Kuhherde auf der Weide
Foto: AMA-Marketing GesmbH

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Stärkung einer auf Qualitätsparameter ausgerichteten Kälbermast, Rindermast und Mutterkuhhaltung.

Diese Sonderrichtlinie stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe dar, die sich im Rahmen des AMA-Gütesiegel Moduls Qplus Rind der Erzeugung von qualitativ hochwertigem Kalb- und Rindfleisch unter Berücksichtigung der Tiergesundheit widmen. 

Das Modul Qplus Rind wurde mit Wirksamkeitsbeginn 2021 überarbeitet. Neue zusätzliche Schwerpunkte sind Tiergesundheit, Rückmeldungen der Schlacht- und Fleischbeschaudaten (SFU-Daten) und der Einbau der Kälbermast. Die Aufrechterhaltung der Rindfleischproduktion im Rahmen der Kälber- und Rindermast sowie der Mutterkuhhaltung aus heimischer Landwirtschaft trägt nicht nur zu einer entsprechenden Einkommenssicherung bei, sondern generiert auch Wertschöpfung im nachgelagerten Verarbeitungsbereich und ist ein wesentlicher Beitrag Schlachttiertransporte zu reduzieren und für mehr Tierwohl zu sorgen. 

Die Erhöhung des Tierwohls gilt in besonderem Maße für die Kalbfleischproduktion. Hier soll die Bedarfsdeckung an Kalbfleisch aus regionaler Produktion erhöht werden. Bei einer ausreichenden (finanziellen) Attraktivität besteht ein Anreiz für die Verwendung der Milchrasse-Kälber und deren Verbleib auf den Betrieben zur (Milch-)Mast beziehungsweise Produktion von Kalbfleisch. Der Aufbau einer "inländischen Kalbfleischproduktion mit Qualitätsmarkenprogrammen und Absatz in Gastronomie sowie Gemeinschaftseinrichtungen" wird angestrebt. Ein wichtiger Nebeneffekt dabei ist die Reduzierung von Kälbertransporten über längere Strecken und damit ein Beitrag zum hohen Tierschutzstandard in Österreich. Zusätzlich werden durch geringere Transporte auch klimarelevante Aspekte berücksichtigt. 

Nach Abschluss des ersten Antragsjahres 2021 zeigen sich eine gute Annahme des Programms und positive Erfahrungen, sodass diese Fördermaßnahme bis 2025 verlängert wird.

Der Bund und die betroffenen Länder beteiligen sich finanziell an dieser Maßnahme. Der Bund stellt Mittel in Höhe von maximal 3,5 Millionen Euro pro Jahr bereit. 

Mit 16.05.2024 erfolgte eine 2. Änderung der Sonderrichtlinie in Punkt 8., sodass bei den Ländermitteln eine größere Flexibilität eingeräumt wird.

Damit können mehr Mittel als die Grenze für Bundesmittel vorsieht, länderweise ausbezahlt werden.

Bei der Abwicklung dieser Förderungsmaßnahme ist die Agrarmarkt Austria (AMA) bewilligende Stelle und Zahlstelle im Namen und auf Rechnung des Landwirtschaftsministeriums. 

Die Details der Förderungsmaßnahme sind der Sonderrichtlinie zu entnehmen. 

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