Sonderrichtlinie zur Förderung von Teichen

Landschaftsbild mit Karpfenteich im Waldviertel
Foto: Archiv Aqua / Florian Kainz

Die Sonderrichtlinie zur Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen ist mit 01.01.2022 in Kraft getreten.

Ab dem Jahr 2022 wird durch die neue Förderung diese besonders umweltfreundliche und ressourcenschonende Bewirtschaftung von Karpfenteichen mit einer Flächenprämie in der Höhe von 450 Euro pro Hektar förderfähiger Teichfläche den Förderungswerbern abgegolten. Für Förderwerber, die ihre Teiche biologisch bewirtschaften, wird darüber hinaus eine Zuschlagsstufe von 100 Euro pro Hektar förderfähiger Teichfläche gewährt. 

Für die Teilnahme an der Maßnahme ist bei einer 6-jährigen Verpflichtung (2022 bis einschließlich 2027) eine Antragstellung bei der beauftragten Stelle im jeweiligen Bundesland bis spätestens 15. Mai 2022 möglich. Die Teilnahme an der Maßnahme ist bei einer 5-jährigen Verpflichtung (2023 bis einschließlich 2027) durch eine Antragstellung bei der beauftragten Stelle im jeweiligen Bundesland im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis spätestens 31. Dezember 2022 möglich. Für die Rechtzeitigkeit des Einlangens ist das Eingangsdatum ausschlaggebend.

Das Ziel der vorliegenden Sonderrichtlinie besteht im Erhalt und der Verbesserung von ökologisch wertvollen, extensiven und biologisch bewirtschafteten Teichen. Das aufgeführte Ziel ist nur erreichbar, wenn die Teiche entsprechend dieser Sonderrichtlinie auch bewirtschaftet werden. Andernfalls drohen diese Teiche durch Nichtbewirtschaftung zu verlanden, womit insbesondere neben der nachhaltigen und biologischen Produktion von hochwertigen Fischen auch die hohen Ökosystemleistungen verloren gehen. Die Zielsetzung der Sonderrichtlinie ist daher klar mit einer entsprechenden Bewirtschaftung der Teiche verbunden.

Das Antragsformblatt wird mit dem Logo des jeweiligen Bundeslandes und Beiblatt (für Antragsteller mit mehr als 8 Teichanlagen) auf der Webseite der beauftragten Förderstelle zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Einstieg in diese Maßnahme nach dem 31. Dezember 2022 nicht mehr möglich ist!

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