Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027

Imker bei der Arbeit mit Bienen
Foto: BML / Martina Siebenhandl

Die „Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027“ trat mit 01.01.2023 in Kraft. Sie dient zur Umsetzung von Sektormaßnahmen in der Imkereiwirtschaft im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027. Die erste Änderung dieser Sonderrichtlinie erfolgte im August 2024.

Die Imkereiwirtschaft ist ein Sektor, dessen wichtigste Funktionen die Erzeugung von Honig und anderen Imkereiprodukten sowie die Erhaltung des ökologi­schen Gleich­gewichts sind.

Die Imkereiförderung wird über die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt.

Es bestehen folgende Fördermaßnahmen:

  • "Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst" (55-01)
  • "Netzwerkstelle Biene Österreich" (55-03)
  • "Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel" (55-02)
  • "Investitionen im Imkereisektor" (55-04)
  • "Unterstützung von Analyselabors" (55-06)
  • "Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung)" (55-05)
  • "Angewandte Forschung und Innovation in der Imkerei" (55-07)
  • "Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung" (55-08)

Die Sonderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2027. Mit den seitens der Europäischen Union genehmigten Kofinanzierungsmitteln stehen jährlich rund 2,95 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln für unsere Imkerinnen und Imker zur Verfügung.

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