Tierzuchtorganisationen
Das Landwirtschaftsministerium stellt Listen der anerkannten Zuchtorganisationen als Downloaddokumente zur Verfügung. Die Listen basieren auf Meldungen der Bundesländer und werden auf deren Ersuchen vom Landwirtschaftsministerium veröffentlicht.
Das Tierzuchtrecht ist in der Europäischen Union (EU) ein harmonisierter Rechtsbereich. Seit 01.11.2018 ist die Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012 in Anwendung. Die in Übereinstimmung mit dieser Verordnung anerkannten Zuchtorganisationen sind entsprechend den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2017/716 zu veröffentlichen. Ebenso sind die Behörden, die für die Kontrolle zuständig sind, sowie jene Stelle, über die der Schriftverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten erfolgt, zu veröffentlichen.
Damit eine einheitliche und einmalige Veröffentlichung für Österreich erreicht werden kann, werden die auf Basis der Meldungen der Bundesländer zusammengestellten Listen der anerkannten Zuchtorganisationen auf Ersuchen der Länder vom Landwirtschaftsministerium als Downloaddokumente zur Verfügung gestellt.