Früheres Aus für dauernde Anbindehaltung bei Milchkühen

Milchkuh im Stall auf Stroh
Foto: BML / Alexander Haiden

Die sogenannte "dauernde" Anbindehaltung bei Milchkühen ist in Neubauten seit einigen Jahren verboten. Das Tierschutzgesetz sieht für bestehende Ställe Ausnahmen vor, die 2030 auslaufen. Die AMA Marketing treibt nun die Weiterentwicklung des Gütesiegels für Milch und Milchprodukte voran. Das Landwirtschaftsministerium ruft gleichzeitig ein neues Investionsprogramm ins Leben.

Die AMA Marketing setzt gemeinsam mit der Branche den nächsten Schritt und entwickelt das AMA Gütesiegelprogramm für Milch und Milchprodukte weiter: Ab 1. Jänner 2024 wird es keine dauernde Anbindehaltung auf AMA-Gütesiegel Milchviehbetrieben mehr geben. Diese Weiterentwicklung wurde am 27.7.2022 im Fachgremium beschlossen.

Die Ausnahme betrifft aktuell noch rund 10 Prozent der Milchbetriebe in ganz Österreich, das sind etwa 2.500 Betriebe. Laut konservativen Schätzungen der AMA-Marketing wird mindestens die Hälfte dieser Betriebe mit Umsetzung des weiterentwickelten Gütesiegels umsteigen.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig schnürt gleichzeitig ein Investitionsprogramm, um Bäuerinnen und Bauern auf diesem Weg zu unterstützen.

Ziel ist, Betriebe, die bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen, also bis Ende 2027, finanziell zu unterstützen.

Dafür stehen 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

„Tierwohl ist uns allen wichtig – den Bäuerinnen und Bauern ebenso, wie den Konsumentinnen und Konsumenten. Österreich gehört bereits zu den Ländern mit den höchsten Tierwohlstandards. Trotzdem verschließt sich die heimische Landwirtschaft nicht gegen Weiterentwicklung – etwa wenn es um die dauernde Anbindehaltung bei Milchkühen geht, die in Ausnahmefällen noch erlaubt ist. Um der gesellschaftlichen Erwartungshaltung gerecht zu werden, wird jetzt das AMA-Marketing Gütesiegel für Milch und Milchprodukte weiterentwickelt“, erklärt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.