Bekanntmachung Stichtag für das Auswahlverfahren der Maßnahme 1

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Die Antragstellung für die Maßnahme 1 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ ist bis 15. Dezember 2023 möglich.

Die Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" sieht u. a. für die Vorhabensarten

  • 1.1.1 Begleitende Berufsbildung, Fortbildung und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • 1.2.1 Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • 1.3.1 Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft

der Maßnahme 1 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ eine laufende Antragstellung vor (Verfahren 1). Die Sonderrichtlinie siehe unter Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014 bis 2020.

Es können nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen werden, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der nachfolgend angeführten zuständigen Bewilligenden Stelle im Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) für per E-Mail eingelangt sind:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

AchtungAchtung

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft gibt hiermit den

15. Dezember 2023, 12.00 Uhr 

als Stichtag für die Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren bekannt.

Dies ist der letzte Stichtag in der Maßnahme 1 für bundesländerübergreifende Projekte.

HinweisHinweis

Das hier genannte Auswahlverfahren betrifft nur Förderungsanträge für bundesländerübergreifende Vorhaben und Vorhaben von bundesweiter Relevanz („Poolprojekte“). Nur die vom BML auf Basis des am 30. Juni 2016 durchgeführten zweiten Auswahlverfahrens anerkannten M1-Bildungsanbieter für den österreichweiten Wirkungsbereich (Bundesprojekte) sind berechtigt, Förderungsanträge einzureichen, sofern sie als Qualitätsnachweis seit August 2019 ausnahmslos über das Ö-Cert verfügen und vom BML eine weitere Anerkennung erhalten haben (23 Anbieter). Die Liste mit den seit 1. August 2019 anerkannten Bildungsanbietern je Vorhabensart, Schwerpunktbereich und Wirkungsbereich siehe unter Anerkannte Bildungsanbieter für die Maßnahme 1 (LE 14-20) seit 1. August 2019.

Durch die Verlängerung der Programmperiode für das Programm LE 14-20 um zwei Jahre wurde auch die oben genannte Sonderrichtlinie entsprechend verlängert. Für die Maßnahme 1 wurde festgelegt, dass Förderungsanträge bis Ende 2023 eingereicht werden können („cut-off date“: 31. Dezember 2023). Die Zahlungsanträge müssen bis spätestens 30. Juni 2025 vorliegen. Bis dahin gilt auch die Anerkennung als Bildungsanbieter durch das BML.

Vom Anerkennungsverfahren ausgenommen sind Anbieter von Demonstrationsvorhaben. Bei der Einreichung von Demonstrationsvorhaben sind von den Antragstellern jedoch zusätzlich die im Punkt 3.4.1. der SRL angeführten Förderungsvoraussetzungen zu berücksichtigen.

Nachweis Strategieentsprechung:

Wenn in Netzwerken gemäß Punkt 8.2.14.3.12 oder in Clustern gemäß Punkt 8.2.14.3.11 des Programms LE14‑20 akkordierte Strategien für den entsprechenden Bereich festgelegt wurden, sind dazugehörige Förderungsanträge für M1-Bildungsvorhaben vor deren Einreichung nachweislich im oder mit dem Netzwerk bzw. im oder mit dem Cluster abzustimmen. Der Nachweis muss dem Förderungsantrag in Form einer schriftlichen Bestätigung und Unterschrift durch den Cluster- bzw. Netzwerk-Verantwortlichen beigelegt werden. Der Nachweis muss bestätigen, in welchen Punkten das M1-Förderungsvorhaben der jeweiligen Strategie entspricht. Durch die Abstimmung soll erreicht werden, dass die Cluster- bzw. Netzwerk-Strategien wirksam unterstützt werden.

Achtung: Die erforderliche Abstimmung ist eine Zugangsvoraussetzung! Näheres zu verfügbaren Strategien und Verantwortlichen für den Nachweis der Strategieentsprechung siehe unter Nachweis Strategieentsprechung.

Unterlagen und Hilfsmittel für Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen werden außer in speziell begründeten Ausnahmefällen nur in digitaler Form gefördert.

In der Maßnahme 1 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ können integrierte Förderungsanträge für mehrere Vorhabensarten mit den dazugehörigen Förderungsgegenständen gestellt werden. Davon ausgenommen sind Demonstrationsvorhaben, für die getrennte Anträge erforderlich sind.

Nur die Zertifikatslehrgänge, die in der Liste (Version 18) angeführt sind, sind vom BML anerkannt und können mit dem Fördersatz von 80 % aus LE‑Mitteln unterstützt werden.

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine effiziente und zielgerichtete Nutzung der budgetierten Finanzmittel erfolgt und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist. Förderungswerber, die öffentliche Auftraggeber sind, müssen das Bundesvergabegesetz 2018 einhalten.

Die Bewilligende Stelle prüft die Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist. In das Auswahlverfahren können jedoch nur Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Anträge werden nach Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Zur Vollständigkeit von Anträgen zählen auch die notwendigen Informationen zur Plausibilisierung der Projektkosten. Sie geben Auskunft darüber, auf welcher Basis sich der in der Kostenaufstellung angegebene Betrag errechnet. Die Plausibilisierungsunterlagen müssen zeitgleich mit den Antragsunterlagen an die Bewilligende Stelle übermittelt werden, damit der Antrag als vollständig gilt. Kostenpositionen, die nicht nachvollziehbar plausibilisiert werden können, können nicht genehmigt werden. Nähere Hinweise siehe „Merkblatt zur Plausibilisierung von Kosten in der Maßnahme 1“ und Erläuterungen in der M1-Kostenkalkulation.

Für die Kostenkalkulation ist ausnahmslos die Vorlage „M1‑Kostenkalkulation v6“ zu verwenden. Die damit erstellte Einreichversion ist dem Antrag beizuschließen! Durch Anklicken der Schaltfläche „Datei zur Abgabe sichern“ kann eine Datei ohne Makros gespeichert werden. Diese ist nicht mitzusenden!

Das Vorhabensdatenblatt ist als Word-Datei (PDF reicht nicht) zu übermitteln. Der Förderungsantrag ist zusätzlich zur unterzeichneten Antragsversion auch als Excel-Version zu übermitteln.

Die vollständigen Anträge werden anschließend durch ein bundesweit einheitliches, eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt. Die Auswahlkriterien sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ beschrieben - siehe Website des BML unter Projektauswahlkriterien für die ländliche Entwicklung 2014-2020.

Gemäß Pkt. 1.3 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen LE14-20“ haben alle auf Basis dieser Rechtsgrundlage finanziell unterstützten Vorhabensarten bzw. Projekte, besonders auch jene der Maßnahme 1, zur Verwirklichung folgender Ziele der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 beizutragen:

  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
  • Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz
  • Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und ländlichen Gemeinschaften einschließlich Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen

Der Maßnahme 1 kommt als Querschnittsmaßnahme darüber hinaus die besondere Aufgabe zu, die Zielerreichung der übrigen Fördermaßnahmen der Sonderrichtlinie bzw. EU-Prioritäten zu unterstützen.

Bei der Projektbeschreibung sind im Hinblick auf die Beurteilung im Auswahlverfahren folgende Punkte als Entscheidungsgrundlage besonders relevant:

  • Ermittlung des Bildungsbedarfs und klare Ausrichtung der Angebote auf die förderbare Zielgruppe
  • Beschreibung klar messbarer Projekt- bzw. Bildungsziele, aus denen hervorgeht, was am Ende des Projektes erreicht werden soll bzw. vorliegen wird (Zielzustand)
  • Zu erwartender Nutzen (Vorteil) und voraussichtliche Wirkung für die Teilnehmenden
  • Eignung bzw. Wirksamkeit (Effektivität) der Maßnahmen für die erfolgreiche Projektumsetzung bzw. erfolgsversprechende Maßnahmen zur Erreichung der Projektziele
  • Relevanz (Zweckdienlichkeit) für die Umsetzung von bundesweiten Themen des BMLoder Themen und Strategien im hohen Interesse des Bundes
  • Beitrag zur Erreichung der übergeordneten GAP-Ziele (EU-Prioritäten, Schwerpunktbereiche)
  • Angemessenheit des Projektumfanges und der eingesetzten Ressourcen bzw. Kosten im Verhältnis zu den zu erwartenden Ergebnissen (Effizienz)

Die Abrechnungen der M1-Anträge müssen bis spätestens 30. Juni 2025 an die Bewilligungsstelle im BML übermittelt werden.

Ab 2024 können Anträge zur Weiterbildung von Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, nur mehr nach den Bestimmungen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 bzw. der dazugehörigen Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen genehmigt werden. Grundlage dafür bildet die Fördermaßnahme 78-02 (Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder – fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information). Die Antragstellung im eAMA-Portal für die Digitale Förderplattform (DFP) ist für Anfang Jänner 2024 vorgesehen (Zugang nur über ID-Austria).

Für Fragen zum Auswahlverfahren stehen folgende Fachabteilungen im BML zur Verfügung:

Bildungsvorhaben Landwirtschaft (M1a):
Abteilung II/1 – Grundsatzabteilung Agrarpolitik, Datenmanagement und Weiterbildung
Kerstin Briegl
Tel.: 01/71100 – 606837
E-Mail: kerstin.briegl@bml.gv.at

Bildungsvorhaben Forstwirtschaft (M1b):
Abteilung III/3 – Abteilung Waldschutz, Waldentwicklung und forstliche Förderung
Ing. Thomas Baschny
Tel.: 01/71100 – 607321
E-Mail: thomas.baschny@bml.gv.at

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Veröffentlicht am 13.11.2023