Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014 bis 2020
Hier finden Sie die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 ("LE-Projektförderungen").
Neben der jeweils aktuellsten Version der Sonderrichtlinie stehen Ihnen im Downloadbereich auch noch weitere zur Umsetzung und Anwendung der Sonderrichtlinie relevante Unterlagen zur Verfügung.
Sonderrichtlinien enthalten die allgemeinen und für die jeweilige Maßnahme spezifischen Bedingungen für die Teilnahme an den Maßnahmen und den Abschluss eines Vertrages zwischen einem Förderungswerber und dem Bund.
Sie bilden damit einen integrierten Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Förderungswerber auf Grund seines Antrages und dem Bund auf Grund der Genehmigung dieses Antrages zustande kommt. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung verpflichtender Bestandteil dieses Vertrages.
Im Rahmen der laufenden Programmumsetzung erforderlich gewordene inhaltliche. Anpassungen bzw. Ergänzungen sind in der Sonderrichtlinie entsprechend farblich gekennzeichnet. Ebenso enthält das Dokument die hierfür notwendigen Festlegungen zu den jeweiligen Anwendungszeitpunkten.
Den aktuellen Programmtext finden Sie auf der Internetseite zur ländlichen Entwicklung.
Anmerkung zur Barrierefreiheit: Die vorliegenden Dokumente entsprechen nicht zur Gänze den Vorgaben der Barrierefreiheit im Sinne des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetztes.
Bei Fragen zur barrierefreien Lesbarkeit der Dokumente wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: abt-22@bmlrt.gv.at.
06. Dezember 2022 - Abteilung II-2 Koordination Ländliche Entwicklung und Fischereifonds