Projektauswahlkriterien für die ländliche Entwicklung 2014-2020
Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren und Kriterien, welche für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 zur Anwendung kommen.
Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sieht vor, dass die Verwaltungsbehörde des Programms Auswahlkriterien für Vorhaben im Bereich der Projektmaßnahmen festlegt. Dadurch sollen die Gleichbehandlung der Antragstellerinnen und Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel sowie die Ausrichtung der Maßnahmen an den Prioritäten der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums gewährleistet werden.
Im Downloadbereich finden Sie neben der jeweils aktuellsten Zusammenfassung der Verfahren und Kriterien für die Auswahl von Projektmaßnahmen (Version 14.0) auch die entsprechende Vorversion des Dokuments (Version 13.0).
Die vorliegenden Auswahlkriterien wurden dem Begleitausschuss zur Kenntnis gebracht.