Anerkannte Bildungsanbieter für die Maßnahme 1 (LE 14-20) seit 1. August 2019

Feldfrüchte auf einem Feld
Foto: BML / Christopher Fuchs

Beim 2. Auswahlverfahren für Bildungsanbieter der Maßnahme 1 „Wissenstransfer und Information“ (LE14-20) im Jahr 2016 wurden vom Landwirtschaftsministerium 34 Bildungsanbieter anerkannt.

Beim 2. Auswahlverfahren für Bildungsanbieter der Maßnahme 1 „Wissenstransfer und Information“ (LE14-20) im Jahr 2016 wurden vom Landwirtschaftsministerium 34 Bildungsanbieter anerkannt.

Am Auswahlverfahren konnten nur Bildungsanbieter teilnehmen, die als Qualitätsnachweis über das Ö-Cert oder ein laut Ö-Cert-Liste gültiges QM-System für Erwachsenenbildungs-Organisationen verfügten. Seit 1. August 2019 ist laut Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014–2020 idgF., Punkt 2.4.2, Punkt 3.4.3.1 (Anbieter von Informationsmaßnahmen), Punkt 4.4.1, für die Beibehaltung der Anerkennung als M1-Förderungswerber Voraussetzung, dass als Qualitätsnachweis ausschließlich ein gültiges Ö‑Cert vorhanden ist.

Die Anerkennung gilt für die Dauer der Gültigkeit des Ö-Cert, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2022. Die Anerkennung für die Jahre 2021 und 2022 gilt nur im Rahmen des Programms LE14-20. Sollte im Rahmen dieses Programms eine Antragstellung darüber hinaus möglich sein, gilt die Anerkennung als Förderungswerber bei einem gültigen Ö-Cert bis zum Ende der Förderperiode.

Seit 01.08.2019 sind für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ weiterhin 26 Bildungsanbieter anerkannt (23 für Bundesprojekte, 3 ausschließlich für Länderprojekte).

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