Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ)
Die Ausgleichszulage bietet einen finanziellen Ausgleich für die Produktion in benachteiligten Gebieten
Ziele der Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage stellt eine Zahlung für naturbedingte Nachteile zugunsten von landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten und anderen benachteiligten Regionen dar. Die Höhe dieser Zahlungen wird nach dem Ausmaß der betriebsindividuellen Bewirtschaftungserschwernis und dem Betriebstyp (Mindestumfang der RGVE-Tierhaltung) differenziert und dient insbesondere folgenden Zielen:
- Beitrag zur Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Bodennutzung zur Vermeidung der Folgen abnehmender Bewirtschaftung (zum Beispiel Erosion, Verwaldung, Verlust der Artenvielfalt) - auch unter den ungünstigen natürlichen Standortbedingungen in den Benachteiligten Landwirtschaftlichen Gebieten;
- Anerkennung der im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen der Betriebe zur Aufrechterhaltung der Besiedlung bzw. zur Sicherung einer lebensfähigen Gemeinschaft und Funktionsvielfalt im ländlichen Raum, zu Erhalt und Pflege der Infrastruktur, zum Schutz vor Naturgefahren und zur Schaffung der Grundlagen für Erholung und Tourismus sowie zur Erhaltung des ländlichen Kulturerbes.