Sonderrichtlinie Ausgleichzulage (AZ) 2014-2020

Landschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Hier finden Sie die Sonderrichtlinie des BML zur Gewährung von Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete.

Die Sonderrichtlinien enthalten die allgemeinen und für die jeweilige Maßnahme spezifischen Bedingungen für die Teilnahme an den Maßnahmen und den Abschluss eines Vertrages zwischen einer Förderwerberin oder einem Förderwerber und dem Bund.

Sonderrichtlinien bilden einen integrierten Bestandteil des Vertrages, der zwischen der Förderwerberin oder dem Förderungswerber auf Grund des Antrages und dem Bund auf Grund der Genehmigung des Antrages zustande kommt. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.

Am 14. November 2022 wurde die 9. Programmänderung des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014–2020 von der Europäischen Kommission genehmigt, in der unter anderem auch die inhaltliche Adaptierung der Ausgleichszulage für das Jahr 2023 umgesetzt wurde.

Darauf aufbauend wurde die 5. Änderung der Sonderrichtlinie Ausgleichzulage (AZ) von Bundesminister Norbert Totschnig erlassen. Diese geänderte Sonderrichtlinie stellt für das Antragsjahr 2023 die Grundlage für die Umsetzung der Gewährung von Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete in Österreich dar.

Im Downloadbereich finden Sie die bisher veröffentlichten Sonderrichtlinien Ausgleichzulage (AZ) im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 -2020.

Bei Fragen zur barrierefreien Lesbarkeit der Dokumente wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: Abt-23@bml.gv.at.

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