Investitionsförderung für die landwirtschaftlichen Betriebe
Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung steigern nicht nur die Produktivität und verstärken die Innovation, sondern sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz.
Die heimische Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen - besonders im internationalen Wettbewerb. Es ist daher eine der Hauptaufgaben der österreichischen Agrarpolitik, die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtinnen und Landwirte mit einem maßgeschneiderten Programm optimal zu unterstützen.
Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung steigern nicht nur die Produktivität und verstärken die Innovation, sondern sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz. Die Investitionsförderung ist daher eine Kernmaßnahme des Programms für die Ländliche Entwicklung.
Einerseits stellen gezielte Investitionen eine langfristige Einkommensbasis für Betriebe sicher. Andererseits werden notwendige Anpassungen in den Bereichen Tierschutz, Hygienebedingungen und Arbeitswirtschaft ermöglicht. Oft erfordert aber auch das wirtschaftliche Umfeld bestimmte strategisch orientierte Investitionen.
Betriebe mit aussichtsreichen Wachstumschancen werden genauso in die Überlegungen einbezogen, wie jene, die durch ihre natürliche Lage oder andere Erschwernisse benachteiligt sind. Die Bewirtschaftung Österreichs flächendeckend aufrechtzuerhalten, kann als übergeordnetes Ziel betrachtet werden.
Grundsätzlich sollen die landwirtschaftlichen Betriebe in die Lage versetzt werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit am Markt zu erhalten oder zu steigern. Zugleich wird verstärktes Augenmerk auf Umweltschutz und Ressourceneffizienz gelegt. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation beigetragen, den Tierschutz verbessern und dabei helfen, die Hygiene- und Qualitätsbedingungen in der Produktion sicherzustellen.
Natürliche und juristische Personen sowie Betriebskooperationen können um eine Förderung ansuchen. Diese kann mit einem Investitionszuschuss, mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit oder mit einer Kombination aus beiden Förderarten erfolgen.
Welche Investitionen gefördert werden:
- Bauliche und technische Investitionen im Bereich Stallbau und Wirtschaftsgebäude,
- inklusive der Geräte und technischen Anlagen für die Innenmechanisierung
- Biomasseheizanlagen
- Investitionen im Almbereich
- Bauliche und technische Einrichtungen für die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- Bergbauernspezialmaschinen sowie bestimmte gemeinschaftlich erworbene
- Erntemaschinen, gemeinschaftlich erworbene Geräte zur bodennahen Gülleausbringung und gemeinschaftlich erworbene Pflanzenschutz- und Direktsaaatbaugeräte
- Bewässerungseinrichtungen sowie Investitionen in den Garten- ,Obst- und Weinbau
- Investitionen in Zucht und Erzeugungseinrichtungen in der Bienenhaltung
Auswahl der besten Projekte
Jedes beantragte Investitionsvorhaben muss einen mehrstufigen Genehmigungsprozess durchlaufen. Mit Ausnahme von Planung und anderen Vorleistungen werden nur jene Vorhaben gefördert, die nach Antragseingang begonnen wurden. Ein verfrühter Beginn kann zu einem gänzlichen Ausschluss führen.
Um eine stärkere Zielorientierung und Schwerpunktbildung der Förderung zu erreichen, sollen durch ein spezielles Verfahren die Projekte künftig anhand bestimmter Kriterien ausgewählt werden. Ein besseres Haushalten mit den verfügbaren Mitteln wird dadurch ermöglicht. Bewertet werden neben der Wirtschaftlichkeit und Einkommenswirkung der Investition auch Fragen zu Energieeffizienz, Umweltwirkung, Emissionen, Wasserhaushalt und Tierwohl.