Die Forstwirtschaft ist ein integraler Bestandteil der ländlichen Entwicklung

Maschinelle Holzverarbeitung
Foto: BML / Alexander Haiden

und die Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Flächennutzung sollte die Entwicklung der Waldflächen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließen.

So steht es in der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für die Ländliche Entwicklung und das österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung versucht diesen Anspruch umzusetzen. Dafür stellen die Europäische Union zusammen mit dem Bund und den Bundesländern bedeutende Mittel zu Verfügung. Die Förderung wird die Waldbewirtschaftung nachhaltig bei der Erfüllung der verschiedenen Ansprüche, die an sie gestellt werden, unterstützen.

Was kann beantragt werden:

  • Mit der Vorhabensart 1.1.1 werden Kurse und Veranstaltungen zur begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zu Verbesserung der fachlichen Qualifikation gefördert.
  • Die Bezuschussung von Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Forstwirtschaft ist über die Vorhabensart 1.2.1 möglich. Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen für die Forstwirtschaft erhalten Förderung in der Vorhabensart 1.3.1.
  • Zur Verbesserung der Bewässerungsinfrastruktur (Vorhabensart 4.3.1), ökologischen Verbesserung von Gewässern (Vorhabensart 4.4.1) und zur Stabilisierung von Rutschungen (Vorhabensart 4.4.2) liegen Geldmittel des Forstes für den Wasserbau bereit.
  • Die Forstliche Infrastruktur im Wald zu entwickeln, Modernisieren und an den Klimawandel anzupassen ist das Ziel der Vorhabensart 4.3.2.
  • Das kulturelle und natürliche Erbe und Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins erlangen in der Vorhabensart 7.6.1 ihre Bedeutung.
  • Dem Schutz vor Naturgefahren ist der Bereich 7.6.4 gewidmet.
  • Die Verordnung  (EU) Nr. 1305/2013 für die Ländliche Entwicklung definiert als Ziel „die Ausdehnung und Verbesserung der Forstressourcen durch die Aufforstung von Fläche“, diesem Ziel wird in der Vorhabensart 8.1.1 Rechnung getragen.
  • Durch den Klimawandel erhält der Forstschutz immer größere Bedeutung, deshalb wurde die Vorhabensart 8.4.1 programmiert.
  • Durch die Vorhaben 8.5.1 bzw. 8.5.2 sollen die Resistenz und der ökologische Wert bzw. die genetische Ressource des Waldes verbessert werden.
  • Das Waldökologie-Programm wird in der Vorhabensart 8.5.3 gefördert. Die ökologischen und/oder seltenen Waldflächen und Waldgesellschaften als Flächenförderung sind mit Mehrfachantrag unter 15.1.1 zu beantragen.
  • Die waldbezogene Pläne auf betrieblicher Ebene sind in der Vorhabensart 8.6.2 programmiert, wogegen überbetriebliche Pläne unter 16.8.1 angeführt sind.
  • Für Förderungen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes unter 15.2.1 ist ebenfalls ein Mehrfachantrag erforderlich.
  • Die Vorhabensart 16.2.1 unterstützt neue Verfahren, Erzeugnisse und Technologien auch in der Forstwirtschaft.
  • Die Zusammenarbeit steht in den Vorhabensarten 16.3.1 und 16.5.1 im Mittelpunkt. In Erster jene im Bereich von Tourismusdienstleistungen und in der anderen die horizontale und vertikale Kooperation von neuen Partnern.
  • Die Schaffung und Entwicklung von Sozialleistungen als neues Ziel der EUsoll mit 16.9.1 auch in der Forstwirtschaft unterstützt werden.

Detailliertere Informationen, insbesonders über die möglichen Förderwerber, über die Voraussetzungen und die Förderhöhe kann der Sonderrichtlinie auf der Homepage entnommen werden.

Wo kann beantragt werden:

Entsprechend der mittelbaren Bundesverwaltung wird die forstliche Förderung mit Ausnahme von bundesländerübergreifenden Projekten oder Projekten mit Bundesrelevanz, durch die forstlichen Förderstellen der Bundesländer abgewickelt.

Zuständigkeit:

Zuständig für die Förderung sind die „Bewilligenden Stellen“ der entsprechenden Landes- oder Bundesdienststellen.

Vorhandene Mittel:

Für die gesamte Förderperiode von 2014 – 2020 stehen insgesamt 280 Mio. Euro zur Verfügung.