Poster
Nachstehend finden Sie Informationen zur Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Zusammenhang mit der optionalen Anwendung von Postern.
Im Zusammenhang mit der Verwendung von Postern gilt die grundsätzliche Festlegung, dass diese im Sinne der Öffentlichkeitswirksamkeit an einem gut sichtbaren Ort (zum Beispiel im Eingangsbereich eines Gebäudes) angebracht werden sollen und neben der Nennung der betreffenden Vorhabensart auch eine Projektbeschreibung enthalten.
Ferner sind folgende Inhalte verpflichtender Bestandteil des Posters:
- ein Hinweis auf die Beteiligung des Bundes, des Landes und der Europäischen Union
- das BML-Logo
- das Logo LE 14-20
- das entsprechende Bundesländer-Logo
- das LEADER-Logo sowie
- das Unionslogo inklusive Erläuterungstext: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.“
Auf Basis des Charakters eines Vorhabens besteht in folgenden Fällen optional die Möglichkeit, während dessen Durchführung auf die Finanzierung aus dem Programm LE 14-20 mittels eines oder mehrerer Poster (Format A3) hinzuweisen:
- bei Vorhaben, die mit insgesamt mehr als 50.000 EUR öffentliche Mittel unterstützt werden, stellt das Poster neben dem Anbringen einer Erläuterungstafel eine alternative Option zur Einhaltung der verpflichtend umzusetzenden Publizitätsvorgaben in diesem Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von nicht investiven Vorhaben, dar;
- bei Vorhaben, bei denen keine verpflichtenden Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung der Publizitätsvorschriften bestehen, ist die optionale Anbringung eines Posters (oder mehrerer Poster) davon abhängig zu machen, ob dadurch ein Mehrwert für die Öffentlichkeit entsteht; das Poster soll in diesen Fällen die Möglichkeit bieten, über die verpflichtend einzuhaltenden Publizitätsbestimmungen hinaus die Öffentlichkeit über aus dem Programm LE 14-20 finanzierte Vorhaben zu informieren, die sich auf Grund ihrer Ausgestaltung besonders gut für diese Form der Darstellung/Informationsweitergabe eignen.
Anwendungshinweise zum Poster:
In die Mustervorlage können neben den verpflichtend einzuhaltenden Layoutvorgaben und Mindestinhalten (Nennung der Vorhabensart, Projektbeschreibung, Hinweis auf die Unterstützung durch die beteiligten Fördergeber, Logos) auch weitere optionale Bestandteile mitaufgenommen werden.
So haben die Begünstigten und die Bewilligende Stelle optional die Möglichkeit, auf dem Poster ihre Logos einzubringen.
Dabei ist in Bezug auf die Logos der an der ELER-Förderung beteiligten Stellen (Bund/Land/EU) auf eine ausgewogene Gewichtung zu achten.
Bei umfangreicheren Projektbeschreibungen und/oder der Abbildung von zusätzlichen Informationen (wie z. B. Bildern, Karten, detaillierteren projektspezifischen Angaben etc.) ist für die Erstellung des Posters die Mustervorlage für die „Informationstafel mit Projektbeschreibung“ als Vorlage heranzuziehen und diesbezüglich auf die Einhaltung der entsprechenden Postervorgaben hinsichtlich Mindestformat (A3) und Mindestinhalten zu achten.
Format: A3
Dieses Maß kann bei Bedarf entsprechend proportional angepasst werden, muss aber zumindest dem Format A3 entsprechen.
Die Größe des Posters soll der Bedeutung des Projektes entsprechen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Mustervorlagen in der Bildergalerie und im Downloadbereich sowie die Verwendungsrichtlinien (für Schriften etc.).
Sind mehrere Bundesländer im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Maßnahme an der Finanzierung beteiligt, so sind die jeweils hierfür geltenden Mustervorlagen zu verwenden.