LIFE-Förderung
LIFE ist das Umweltfinanzierungsinstrument der Europäischen Union. Insgesamt steht dem "LIFE"-Programm für die Programmperiode 2021 bis 2027 ein Budget von 5,4 Milliarden Euro zu Verfügung. Die Finanzierung setzt sich aus dem langfristigen EU-Haushalt und Mitteln aus dem Corona-Aufbauplan, der 30 Prozent seiner Ausgaben für den Klimaschutz vorsieht, zusammen.
Davon sind 3,5 Milliarden Euro für Umweltaktivitäten und 1,9 Milliarden Euro für Klimamaßnahmen vorgesehen. LIFE wird direkt von der Europäischen Kommission verwaltet. Um die Förderung sichtbar zu machen, müssen gewisse Richtlinien beachtet werden.
Rund 220 Millionen Euro werden für eine Vielzahl von Projekten in den Bereichen Umwelt- und Ressourceneffizienz, Natur und Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich bereitgestellt. Über 60 Millionen Euro stehen für Projekte zur Eindämmung des Klimawandels, zur Anpassung an den Klimawandel sowie für die Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich zur Verfügung.
Dies schließt auch große Investitionen zum Schutz und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt Europas ein. "LIFE"-Projekte unterstützen auch die Reduzierung des Energieverbrauchs in neuen Gebäuden, was im Einklang mit der kürzlich gestarteten EU-Strategie für Renovierungswellen steht. Die Mittel fließen in die Entwicklung universeller und erschwinglicher CO2-armen Lösungen, mit welcher der Energieverbrauch in allen neuen Gebäuden um bis zu 40 Prozent gesenkt werden kann. Die Mittel werden auch für Projekte verwendet, die Lebensmittelverschwendung verhindern und zu einer verbesserten Abfallbewirtschaftung im Einklang mit dem neuen EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft führen.
Finanzielle Mittel werden auch für zahlreiche Projekte bereitgestellt, die energieintensiven Industrien helfen werden, die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem ehrgeizigen Klimazielplan der Kommission und dem Ziel der Klimaneutralität zu reduzieren.
Rechtliche Grundlage ist die LIFE-Verordnung EU/1293/2013 sowie EU/2021/783.
Vorgaben für Förderkombinationen
Die Vorgaben für Informations- und Publizitätsmaßnahmen sind nach den verschiedenen Förderkombinationen gegliedert:
- BML + EU (LIFE)
- BML + Land + EU (LIFE)
- BML + Länder + EU (LIFE)
- BML + Land + EU (LIFE in Natura 2000 Gebieten) + andere Partner
Wer kann LIFE nutzen?
Antragsberechtigt sind sowohl private Einrichtungen und Unternehmen, als auch öffentliche Stellen und NGO, die umweltfreundliche und innovative Lösungen (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) etablieren oder Naturschutzprojekte von europäischer Bedeutung umsetzen wollen. Ziel der EU-Kommission ist es, dass LIFE-Projekte EU-weit relevante Veränderungen und Ergebnisse bewirken. Forschung steht nicht im Zentrum des LIFE-Förderprogramms. LIFE-Projekte können allerdings einen Forschungsanteil beinhalten, wenn die Forschung einen notwendigen Beitrag zum Erreichen der LIFE-konformen Projektziele leistet.
Welche Ziele sollen erreicht werden?
- die EU in eine gerechte und wohlhabende Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft umzuwandeln, in der es im Jahr 2050 keine Nettoemissionen von Treibhausgasen gibt und in der das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt ist
- den natürliche Lebensraum in Europa zu schützen, zu erhalten und zu verbessern sowie die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger:innen vor Umwelt- und Klimaschäden zu schützen
Das LIFE-Programm gliedert sich in zwei Bereiche und vier Teilprogramme:
Bereich Umwelt:
Bereich Klima:
Alle vier Teilprogramme tragen zur Zielerreichung bei, insbesondere durch:
- Förderung und Integration der Umsetzung der politischen Ziele der EU zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts von Lebensräumen und Arten wildlebender Tiere und Pflanzen in allen Sektoren
- Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft sowie Schutz und Verbesserung der Qualität der natürlichen Ressourcen der EU, u. a. Luft, Boden und Wasser
- Unterstützung der Umsetzung des energie- und klimapolitischen Rahmens 2030, des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050 und der neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel
- Aufbau von Kapazitäten, Förderung von Investitionen sowie Unterstützung der Umsetzung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
Detailinformationen
- Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Verordnung (EU) 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 Verordnung (EU) 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021