Audio- und audiovisuellen Medien
Nachstehend finden Sie Informationen zur Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Bereich Audio- und audiovisuelle Medien.
AUDIO-MEDIEN:
Bei Audio-Medien ist auf die Unterstützung durch den Bund, das Land und die Europäische Union wie folgt hinzuweisen:
Beispiel Radio-Spot:
Am Ende des Spots (letzter Satz):
OFF-SprecherIn: "Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union".
Sind mehrere Bundesländer im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Maßnahme an der Finanzierung beteiligt, so ist stattdessen folgender Satz anzuführen: "Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union".
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AUDIOVISUELLE MEDIEN:
Audiovisuelle Materialien (wie zum Beispiel Filme, Videoclips, Fernsehspots etc.) der aus dem Programm LE 14-20 finanzierten Maßnahmen und Aktionen enthalten (zum Beispiel am Beginn oder am Ende des Spots/Clips beziehungsweise im Abspann) für die Dauer von 3 Sekunden einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung des Bundes, des Landes und der Europäischen Union sowie folgende Logos:
- das BML-Logo
- das Logo LE 14-20
- das entsprechende Bundesländer-Logo
- das LEADER-Logo sowie
- das Unionslogo inklusive Erläuterungstext: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.“
Optional haben die Begünstigten und die Bewilligende Stelle die Möglichkeit, ihre Logos einzubringen.
Bei der Verwendung mehrerer Logos ist auf deren ausgewogene Gewichtung zu achten.
Eine entsprechende Mustervorlage in Form einer Logoleiste sowie weitere wichtige Informationen zur praktischen Anwendung finden Sie in der Rubrik „Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union (LEADER)“.
Sind mehrere Bundesländer im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Maßnahme an der Finanzierung beteiligt, so ist folgende Logoleiste zu verwenden: „Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union (LEADER)“.
Beispiel Fernseh-Spot:
Entweder am Beginn oder am Ende (letztes Bild) für die Dauer von 3 Sekunden:
In Abhängigkeit von der jeweiligen Förderkombination, Anführung der entsprechenden Logos sowie des Wortlauts: "Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union" bzw. "Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union", sofern mehrere Bundesländer im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Maßnahme an der Finanzierung beteiligt sind (Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Mustervorlagen in der Bildergalerie!).
Können die Logos in begründeten Ausnahmefällen nicht zum Einsatz kommen (z. B. aus Platz- oder sonstigen, z. B. technischen Gründen), so ist stattdessen - je nach Förderkombination - folgender Wortlaut als Informationsmaßnahme anzuführen: "Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union (LEADER)" bzw. "Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union (LEADER)".
Bitte in diesem Zusammenhang zu beachten, dass bei Verwendung eines nationalen und/oder regionalen Logos das Unionslogo inklusive Erläuterungstext sowie das LEADER-Logo jedenfalls mitabzubilden sind.
Für CD- beziehungsweise DVD-Cover und deren Hüllen gelten dieselben Bestimmungen wie zur Gestaltung von Printmedien (Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Mustervorlagen in der Bildergalerie!).