Printmedien
Nachstehend finden Sie Informationen zur Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Bereich Printmedien.
Veröffentlichungen (Broschüren, Magazine, Zeitschriften, Inserate etc.) und Plakate der aus dem Programm LE 14-20 finanzierten Maßnahmen und Aktionen enthalten einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung des Bundes, des Landes und der Europäischen Union sowie folgende Logos:
- das BML-Logo
- das Logo LE 14-20
- das entsprechende Bundesländer-Logo sowie
- das Unionslogo inklusive Erläuterungstext: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.“
Bei Printmedien sind die genannten Gestaltungselemente gut sichtbar auf der Titelseite der Veröffentlichung anzubringen (Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechende Mustervorlage in der Bildergalerie!).
Optional haben die Begünstigten und die Bewilligende Stelle die Möglichkeit, ihre Logos einzubringen.
Bei der Verwendung mehrerer Logos ist auf deren ausgewogene Gewichtung zu achten.
Eine entsprechende Mustervorlage in Form einer Logoleiste sowie weitere wichtige Informationen zur praktischen Anwendung finden Sie in der Rubrik „Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union“.
Sind mehrere Bundesländer im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Maßnahme an der Finanzierung beteiligt, so ist folgende Logoleiste zu verwenden: „Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union“.
Kann die Logoleiste in begründeten Ausnahmefällen nicht zum Einsatz kommen (z. B. aus Platzgründen, insbesondere im Zusammenhang mit Kleinanzeigen/-inseraten etc.), so ist stattdessen - je nach Förderkombination - folgender Wortlaut als Informationsmaßnahme anzuführen: "Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union" bzw. "Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union".
Bitte in diesem Zusammenhang zu beachten, dass bei Verwendung eines nationalen und/oder regionalen Logos das Unionslogo inklusive Erläuterungstext jedenfalls mitabzubilden ist.