Informationsveranstaltungen
Nachstehend finden Sie Informationen zur Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Bereich Informationsveranstaltungen.
Bei Informationsveranstaltungen (wie zum Beispiel Konferenzen, Tagungen, Seminaren, Schulungen, Messen usw.), die – auch lediglich teilweise – aus dem Programm LE 14-20 finanziert werden, ist auf die Unterstützung durch die Europäische Union ebenso in angemessener Form hinzuweisen wie auf die Beteiligung des Bundes und des Landes (zum Beispiel unter Verwendung von Bannern, Fahnen, Roll-ups etc.).
Für Veranstaltungsunterlagen (Notizblöcke, Teilnahmebestätigungen an geförderten Fortbildungskursen, Plakate, Präsentationsfolien etc.) gelten dieselben Bestimmungen wie zur Gestaltung von Printmedien.
Eine entsprechende Mustervorlage in Form einer Logoleiste sowie weitere wichtige Informationen zur praktischen Anwendung finden Sie in der Rubrik „Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union“.
Sind mehrere Bundesländer im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Maßnahme an der Finanzierung beteiligt, so ist folgende Logoleiste zu verwenden: „Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union“.
Optional haben die Begünstigten und die Bewilligende Stelle die Möglichkeit, ihre Logos einzubringen.
Bei der Verwendung mehrerer Logos ist auf deren ausgewogene Gewichtung zu achten.