Erläuterungstafel – bei Vorhaben mit mehr als 50.000 Euro öffentlicher Unterstützung

Nachstehend finden Sie Informationen zur Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Zusammenhang mit der verpflichtenden Anwendung von Erläuterungstafeln.

Bei Vorhaben, die mit insgesamt mehr als 50.000 EUR öffentliche Mittel unterstützt werden, ist während der Durchführung des Vorhabens bis zur Letztzahlung und danach auf Dauer an einer gut sichtbaren Stelle eine Erläuterungstafel – oder optional dazu ein (oder mehrere) Poster der Mindestgröße A3 - mit Informationen über das Projekt (Nennung der Vorhabensart) anzubringen, welche einen Hinweis auf die Beteiligung des Landes und der Europäischen Union sowie folgende Logos enthält:

  • das entsprechende Bundesländer-Logo
  • das Logo LE 14-20 sowie
  • das Unionslogo inklusive Erläuterungstext: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.“

Gegenständliche Festlegung gilt nicht für Vorhaben, die unter Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a (Vorhabensart 8.1.1.) sowie unter die Artikel 28 bis 31 (Maßnahmen 10, 11, 12 und 13), Artikel 33 (Maßnahme 14) und Artikel 34 (Maßnahme 15) der Verordnung (EU) Nummer 1305/2013 fallen.

Handelt es sich beim Vorhaben um keine Investition und ist es aufgrund der Art des geförderten Vorhabens nicht möglich, einen passenden Standort für die Erläuterungstafel oder das Poster zu ermitteln (und ist dies auch entsprechend nachvollziehbar begründbar), so kann die Kennzeichnungspflicht ebenfalls entfallen.

Der Verpflichtungszeitraum "auf Dauer" gilt nur für produktive Investitionen und Infrastrukturprojekte ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung bis zum Ablauf der Behaltefrist von 5 Jahren; Achtung: der Fristenlauf für die Behaltefrist beginnt mit der Letztzahlung!

..........................................................................................................

Anwendungshinweise zur Erläuterungstafel:

Das Unionslogo inklusive Erläuterungstext nimmt mindestens 25% der Fläche der Erläuterungstafel ein: das unterste Viertel der Erläuterungstafel ist demnach ausschließlich für die Elemente der EU vorgesehen und daher von zusätzlichen, nicht die Beteiligung der Union betreffenden Informationen freizuhalten.

In der Mustervorlage sind neben den verpflichtend einzuhaltenden Layoutvorgaben und Mindestinhalten (Nennung der Vorhabensart, Hinweis auf die Unterstützung durch die beteiligten Fördergeber, Logos) auch die optionalen Bestandteile enthalten.

Diese umfassen folgende Angaben:

  • „Musterprojekt“ (entspricht dem Projektnamen/der Kurzbezeichnung des Vorhabens);
  • „Musterort“ (entspricht dem Errichtungs- beziehungsweise Umsetzungsort);
  • Gesamtkosten: im Zusammenhang mit der optionalen Nennung der Gesamtkosten ist immer auch jener Betrag getrennt anzuführen, mit dem das Vorhaben im Rahmen einer Förderung aus dem Programm für ländliche Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziell unterstützt wird.
    Dies hat auf eine klar erkennbare Art und Weise zu erfolgen: Gesamtkosten: xxx EUR - Förderung: xxx EUR; alternativ dazu kann auch nur die erhaltene Fördersumme angeben werden: Förderung: xxx EUR;
  • Informationen zum (voraussichtlichen) Fertigstellungstermin oder alternativ dazu, Angabe einer projektbezogenen Internetadresse.

Ferner haben die Begünstigten und die Bewilligende Stelle optional die Möglichkeit, auf der Erläuterungstafel ihre Logos oder eine kurze Projektbeschreibung einzubringen.

Dabei ist in Bezug auf die Logos der an der ELER-Förderung beteiligten Stellen (Land/EU) auf eine ausgewogene Gewichtung zu achten.

Format: A4

Dieses Maß kann bei Bedarf entsprechend proportional angepasst werden.

Die Größe der Tafel muss der Bedeutung des Projektes entsprechen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Mustervorlagen in der Bildergalerie und im Downloadbereich sowie die Verwendungsrichtlinien (für Schriften etc.).

..........................................................................................................

Anwendungshinweise zum Poster:

Siehe hierzu Informationen in der Kategorie „Poster“.

..........................................................................................................

Soweit Erläuterungstafeln bzw. Poster angebracht werden, obwohl der oben genannte Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbetrag nicht überschritten wird, sind die genannten Gestaltungsmerkmale ebenfalls einzuhalten.

Downloads